Die Sonne ist noch nicht aufgegangen an diesem Novembermorgen 2022, als die 21-Jährige mit ihrem Hund spazieren geht. Den Belgischen Schäferhund hat sie zu diesem Zeitpunkt, als sie ausserhalb von Regendorf durch den Wald läuft, nicht an der Leine. Ihr Hund entdeckt dann um 07.10 Uhr ein Reh im Wald. Der Schäferhund verfolgt das Tier sofort und reisst es. So geht es aus einem Strafbefehl hervor, welchen ZüriToday einsehen konnte.
Der jungen Frau wird nun zur Last gelegt, dass sie ihren Hund im Wald nicht auf Sichtweite respektive kurze Distanz halten konnte. Einerseits, weil sie den Hund nicht an der Leine hielt und auch, weil sie während des Gassigehens telefoniert hat. Sie hat sich mit ihrem Verhalten der fahrlässigen Tierquälerei und der Übertretung des kantonalen Hundegesetzes schuldig gemacht.
Busse und bedingte Geldstrafe
Unklar ist, ob sich die Hundehalterin selbst der Polizei gestellt oder wie die Behörden dem Hund und der Halterin auf die Schliche kamen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat die Schweizerin nun zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Franken, total also 600 Franken, verurteilt. Die Geldstrafe muss die Frau jedoch nur bezahlen, wenn sie sich in den kommenden zwei Jahren nochmals etwas zu schulden kommen lässt.
Zwingend bezahlen muss sie jedoch die Busse von 300 Franken. Dazu erhält die junge Frau eine Rechnung für die Verfahrenskosten von 800 Franken, diese muss sie ebenfalls bezahlen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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