Ab dem 1. April

Was du über die Zürcher Leinenpflicht für Hunde wissen musst

01.04.2023, 23:48 Uhr
· Online seit 01.04.2023, 08:18 Uhr
Nein, das ist kein Aprilscherz – Hunde dürfen vom 1. April bis zum 31. Juli nicht mehr frei im Wald herumlaufen. Wer seinen Hund nicht anleint, muss laut neuem Jagdgesetz eine Busse zahlen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Leinenpflicht findest du hier.
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Wieso muss ich meinen Hund im Wald anleinen?

Es kommt immer wieder vor, dass Hunde Wildtiere jagen und sie sogar verletzen. Tiere wie Rehe und Füchse sind durch die Jagd erschöpft und leiden durch die Verletzungen Qualen. Sie müssen oft von ihren Leiden erlöst werden. Rehkitze und andere Jungtiere sterben, weil ihre Mütter fehlen. Deshalb hat der Zürcher Regierungsrat im November 2022 ein neues Jagdgesetz inklusive Leinepflicht beschlossen.

Quelle: In Zürcher Wäldern gilt seit April 2023 eine temporäre Leinenpflicht / Beitrag vom 1. April 2023 / TeleZüri

Wo gilt die Leinenpflicht?

Das neue Zürcher Jagdgesetz schreibt vor, dass Hunde im Wald und 50 Meter ausserhalb des Waldes (am Waldrand) angeleint sein müssen.

Gilt nun eine generelle Leinenpflicht für Hunde?

Nein, eine generelle Leinenpflicht für Hunde gibt es im Kanton Zürich nicht. Die Leinenpflicht im Wald dauert vom 1. April bis am 31. Juli – während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere. Im Frühling bringen diese ihre Jungen zur Welt und sind anfälliger auf Gefahren als in anderen Jahreszeiten. Ausserhalb dieser Zeit dürfen Hunde frei im Wald herumtollen – jedoch auf Eigenverantwortung der Halterinnen und Halter. Dazu schreibt der Kanton: «Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.»

Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht anleine?

Wer gegen das Jagdgesetz verstösst, muss eine Ordnungsbusse von 60 Franken bezahlen.

Gibt es Ausnahmen von der Leinenpflicht?

Ja. Jagd-, Rettungs- und Diensthunde sind von der Pflicht ausgenommen – sofern sie im Einsatz sind. Auf Trainingsanlagen im Wald müssen Hunde auch nicht an die Leine. Die Areale müssen eingezäunt und ausbruchssicher sein.

Was soll das neue Gesetz bringen?

Mit dem neuen Gesetz will der Kanton Wildtiere besser schützen und ihren Lebensraum verbessern.

Wie ist die Situation in anderen Kantonen?

In den angrenzenden Kantonen Aargau und Schaffhausen gibt es die Leinenpflicht im Wald schon seit Längerem. Vor der Einführung der Leinenpflicht im Kanton Zürich kam es vermehrt zu «Hunde-Tourismus»: Hunde-Besitzerinnen und -Besitzer aus dem Aargau und Schaffhausen flüchteten über die Kantonsgrenze nach Zürich, um ihre Hunde freilaufen zu lassen. Diesen hundigen «Grenztourismus» wird es ab dem 1. April wohl nicht mehr geben ...

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veröffentlicht: 1. April 2023 08:18
aktualisiert: 1. April 2023 23:48
Quelle: ZüriToday

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