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Zürcher Wahlen 2023: So füllst du den Wahlzettel richtig aus

Wahlunterlagen

Zürcher Wahlen 2023: So füllst du den Wahlzettel richtig aus

07.02.2023, 10:06 Uhr
· Online seit 04.02.2023, 07:02 Uhr
Wahlcouvert: Das bedeutet vor allem zahlreiche Zettel und Papiere. Damit die Stimme am Ende zählt, gibt es ein paar Regeln zu beachten. ZüriToday erklärt dir, wie du den Wahlzettel richtig ausfüllst.
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Das Wichtigste zuerst: Ohne unterschriebenen Stimmrechtsausweis ist deine Stimme nicht gültig. Diesen also gleich unterschreiben, damit das ganze restliche Prozedere am Schluss nicht für die Katz war. Wenn du deine Stimme per Post abgeben willst, musst du dieses bis spätestens am Dienstag vor Abstimmungssonntag einen Postbriefkasten einwerfen. Letzter möglicher Termin hierfür ist 19.59 Uhr bei der Sihlpost (der Briefkasten wird um 20 Uhr geleert).

Für die Stimmabgabe an der Urne informierst du dich am besten bei deiner Gemeinde.

Die Kantonsratswahl

Im Zürcher Kantonsrat, dem Parlament, sitzen 180 gewählte Vertreterinnen und Vertreter. Für die Wahl der 180 Kantonsräte gibt es im ganzen Kanton 18 Wahlkreise. Die Sitze sind anteilsmässig an der Gesamtbevölkerung auf die Wahlkreise aufgeteilt. Die meisten Bezirke bilden einen Wahlkreis. Ausnahmen sind die Stadt Zürich mit sechs Wahlkreisen und Winterthur mit zwei Wahlkreisen. Wählbar sind alle Personen, die in deinem Wahlkreis kandidieren. Dafür gibt es für jeden Wahlkreis ein spezifisches Set von Wahlzetteln: die Listen. Am Ende gehört eine Liste in dein Wahlcouvert.

Wahlzettel unverändert abgeben

Du kannst die vorgedruckte Liste einer Partei unverändert abgeben. Alle Stimmen gehen an diese Partei. Jede aufgelistete Person erhält eine Stimme. Leere Zeilen gelten als Stimme für die Partei.

Wahlzettel verändern

Du kannst die Liste ändern. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten.

Streichen 

Du kannst Personen auf der Liste durchstreichen. Diese erhalten von dir keine Stimme, die Partei erhält die Stimme aber trotzdem.

Kumulieren 

Du kannst einen vorgedruckten Namen wiederholen, so dass er zweimal vorkommt auf der Liste. Am Ende dürfen nicht mehr Namen wie Zeilen auf der Liste sein, sonst musst du jemand anderen streichen. Jeder Name darf maximal zweimal vorkommen. Die «kumulierte» Person erhält zwei Stimmen. Die Partei erhält immer noch gleich viele Stimmen.

Panaschieren

Du kannst eine Person einer anderen Liste auf deine gewählte Liste nehmen. Auch hier gilt: Jede Person kann bis zu zweimal aufgeführt werden, am Ende dürfen nicht mehr Personen als Zeilen auf dem Wahlzettel stehen, sonst musst du einen vorgedruckten Namen streichen. Die Stimme geht an die neu aufgeführte Person der anderen Liste und auch an die Partei dieser Person. Die Partei deiner Liste erhält eine Stimme weniger.

Ändern oder Streichen der Listennummer und -bezeichnung

Jede Liste hat eine Nummer und eine Bezeichnung (fast immer der Name der Partei). Wenn du die Listennummer beziehungsweise die -bezeichnung änderst oder streichst, gehen die Stimmen der leeren Zeilen an die stattdessen eingesetzte Liste (Änderung) oder verfallen (Streichung).

Leeren Wahlzettel verwenden

Du kannst den leeren Wahlzettel nehmen und selbst Kandidierende der vorgedruckten Listen darauf aufführen. Diese Personen und die Parteien dieser erhalten die Stimme. Auch hier gilt: Nicht mehr Personen wie Zeilen und jede Person maximal zweimal aufführen. Du kannst eine Listennummer und die dazugehörige Bezeichnung oben hinschreiben. Diese Partei erhält dann die Stimmen der leeren Zeilen.

Die Regierungsratswahl

Im Zürcher Regierungsrat, der Regierung, sitzen sieben Vertreterinnen und Vertreter. Für die Wahl der sieben Regierungsratsmitglieder zählt der gesamte Kanton als ein Wahlkreis. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Für diese Wahl gibt es einen leeren Wahlzettel.

Noch unentschlossen? Hier gehts zu den nicht ganz so ernsten Steckbriefen der Kandidierenden.

Der Wahlzettel

Jede Person, die du wählen möchtest, schreibst du auf den Wahlzettel. Neben dem Namen gehören auch zusätzliche Angaben auf den Wahlzettel wie beispielsweise Partei oder Wohnort. Du kannst jede Person nur einmal wählen.

Handschriftlich und eindeutig

Alle Namen, die du aufschreibst, egal ob auf dem Wahlzettel für den Regierungsrat oder auf der Liste für den Kantonsrat, musst du von Hand aufschreiben und die Namen müssen ausgeschrieben sein. Alle Änderungen, die du auf deiner Liste für den Kantonsrat vornimmst, müssen ebenfalls von Hand vorgenommen werden und eindeutig sein.

Alle Wahlzettel musst du dann in das graue Couvert mit den Löchern stecken. Es darf gesetzlich keine Rückschlüsse der Wahlzettel auf deine Person geben. Deshalb sind lose Wahlzettel im normalen Wahlcouvert ungültig. Das graue Couvert gehört ins normale Couvert.

Und zu guter Letzt: Den anfangs unterschriebenen Stimmrechtsausweis ins normale Couvert schmeissen und darauf achten, dass die Adresse des Wahlbüros und nicht deine eigene beim Fenster zu sehen ist. Wir kennen alle jemanden, dem es passiert ist, dass er das Couvert versehentlich sich selbst, statt ans Stimmbüro geschickt hat.

veröffentlicht: 4. Februar 2023 07:02
aktualisiert: 7. Februar 2023 10:06
Quelle: ZüriToday

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