Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn im Juli 2022 zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren. Das Berufungsverfahren ist am Obergericht hängig. Der heute 25-Jährige befindet sich seit Ende Juni 2020 in Untersuchungshaft beziehungsweise im vorzeitigen Strafvollzug.
Wiederholungsgefahr wurde zu wenig begründet
Im Februar stellte er ein Gesuch um Versetzung in den offenen Vollzug. Dies lehnte das Obergericht ab, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht.
Die Beschwerde des jungen Mannes hiess dieses nun gut. Das Obergericht begründete die von ihm angenommene Wiederholungsgefahr unzureichend. Es muss nun über die Bücher und sich dabei auch mit dem erstinstanzlichen Entscheid des Bezirksgerichts auseinandersetzen, wie das Bundesgericht schreibt. Zudem muss es auch die Anträge des Amts für Justizvollzug berücksichtigen, das eine Versetzung als verfrüht erachtet.
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18-Jähriger erleidet schwere Stichverletzungen
Der Student begab sich im Juni 2020 zum Sihlcity. Er trug ein T-Shirt mit dem Aufdruck «White Lives Matter», der in Neonazikreisen beliebt ist. Mit dem Shirt habe er laut Anklage linke und dunkelhäutige FCZ-Fans provozieren wollen, die er dort anzutreffen vermutete.
Zuvor hatte er sich ein Rüstmesser gekauft, das danach zur Tatwaffe wurde. Es kam zu einem Streit, bei dem er fünf Mal auf den Wortführer einer Gruppe einstach. Dabei wurde der 18-Jährige lebensgefährlich verletzt. Der 25-Jährige wurde noch wegen zahlreicher weiterer Delikte verurteilt. Unter anderem hatte er im Internet Hassnachrichten gegen Ausländer und Linke verfasst.
(sda/lba)