Kriminalität

Polizistin überfahren: Strichplatz-Fahrer muss für 14 Jahre in Haft

22.05.2023, 14:41 Uhr
· Online seit 22.05.2023, 07:07 Uhr
Das Zürcher Obergericht verurteilte einen 21-Järhigen zu 14 Jahren Gefängnis, weil er einer Kontrolle entgehen wollte und dabei eine Polizistin überfuhr. Der Richter sprach ihn unter anderem der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig.

Quelle: 19-Jähriger fährt Polizistin beim Strichplatz in Altstetten an / TeleZüri-Beitrag März 2020

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Zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängte das Gericht eine Busse von 1200 Franken. Während des Strafvollzugs hat der junge Schweizer eine ambulante Therapie zu absolvieren. Der psychiatrische Gutachter hatte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und eine Suchtproblematik festgestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

In vorangehender Instanz hatte das Bezirksgericht Zürich den jungen Schweizer im Januar 2022 wegen mehrfacher, teils versuchter, schwerer Körperverletzung und diverser weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und drei Monaten sowie einer Busse von 8000 Franken verurteilt. Anklage und Verteidigung zogen das Urteil weiter. 

Der Staatsanwalt forderte 16 Jahre Freiheitsentzug wegen versuchten Mordes sowie eine Busse von 4000 Franken. Der Verteidiger plädierte auf sechs Jahre wegen Gefährdung des Lebens und fahrlässige schwere Körperverletzung sowie 800 Franken Busse. Vor dem Obergericht geht es nur um das Hauptdelikt und damit das Strafmass. Die Schuldsprüche bezüglich der übrigen Delikte wurden nicht angefochten.

In seiner Befragung verweigerte der Beschuldigte jegliche Aussagen zum Vorfall, entschuldigte sich aber. Der junge Mann war am Tag nach dem Vorfall festgenommen worden und befindet sich seither in Haft.

Flucht ohne Rücksicht

Der damals 18-Jährige hatte zwar keinen Fahrausweis – war aber bereits wegen mehrerer Verkehrsdelikte vorbestraft. Trotzdem entwendete er am 28. Februar 2020 wieder einmal den SUV seines Vaters und fuhr mit Kollegen auf den Zürcher Strichplatz.

Einer der jungen Männer fotografierte aus dem Auto heraus Prostituierte, was auf dem Strichplatz verboten ist. Daraufhin wollten zwei Mitarbeitende der Stadtpolizei und zwei Sicherheits-Angestellte die Männer kontrollieren.

Polizistin 16 Meter mitgeschleift

Der Beschuldigte wollte diese Kontrolle verhindern. Er stoppte den Wagen und setzte zurück. Dann bremste er erneut, legte den Vorwärtsgang ein, gab Gas und raste in Richtung Ausgang. Dabei fuhr er eine Polizistin an. Ihr Bein wurde im vorderen Radkasten eingeklemmt, so dass sie beinahe 16 Meter mitgeschleift wurde.

Als sich das Bein löste, wurde sie vom Hinterrad überrollt. Schwer verletzt blieb die Polizistin liegen. Lange Zeit schwebte sie in Lebensgefahr. Nach der Tat wurde der junge Mann festgenommen. Er sitzt nun in in Sicherheitshaft.

Auto wie Waffe eingesetzt

Für den Staatsanwalt ist die Tat «ein Schulbeispiel eines echten Eventualvorsatzes». Der Beschuldigte habe die Polizistin nicht ausdrücklich töten wollen, ihren Tod aber für seine Flucht in Kauf genommen. Er habe das Auto wie eine Waffe eingesetzt. Dass er die Frau nicht gesehen habe, wie er geltend mache, sei nicht glaubhaft.

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Der Verteidiger hob das jugendliche Alter seines Mandanten hervor. Auch mit 21 Jahren sei er noch weit entfernt davon, ein erwachsener Mann zu sein. Das müsse stärker gewichtet werden. Er habe in einer Stresssituation instinktiv und ohne jeglichen Vorsatz oder Eventualvorsatz gehandelt.

(sda/lol)

veröffentlicht: 22. Mai 2023 07:07
aktualisiert: 22. Mai 2023 14:41
Quelle: ZüriToday

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