Zürcher Assistenz- und Oberärzte kündigen Gesamtarbeitsvertrag
Die im GAV festgehaltene Sollarbeitszeit sei nicht mehr zeitgemäss, hiess es in einer Mitteilung des VSAO vom Dienstag, über die der «Tages-Anzeiger» berichtete. Der GAV bestand mit den vier kantonalen Kliniken.
Neben der zu hohen Wochenarbeitszeit, die zudem häufig schon bei der Dienstplanung überschritten werde, kritisiert der Verband auch eine kaum gelebte Sozialpartnerschaft sowie mangelnde Weiterbildung innerhalb der Arbeitszeit.
Der VSAO hat das Universitätsspital Zürich (USZ), das Kantonsspital Winterthur (KSW), die Psychiatrische Uniklinik (PUK) und die Integrierte Psychiatrie Winterthur (ipw) bereits im Dezember 2022 um Neuverhandlungen gebeten. Sondierungsgespräche seien daraufhin zugesagt worden.
In Anbetracht des ungewissen Ausgangs der Gespräche sowie weiterer Umstände erachtet es der Verband laut Mitteilung nun als sinnvoll, den bestehenden GAV zu kündigen. Ziel sei es, den GAV nahtlos durch einen neuen abzulösen, der am 1. Januar 2024 in Kraft trete.
(sda/gin)
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