Zürich

Hündelern droht Busse bei Verstoss gegen Leinenpflicht im Wald

Neues Jagdgesetz

Hündelern droht Busse bei Verstoss gegen Leinenpflicht im Wald

· Online seit 03.11.2022, 13:43 Uhr
Das neue Zürcher Jagdgesetz schreibt vor, Hunde im Wald und am Waldrand im Frühling und Sommer an der Leine zu führen. Zudem dürfen Wildtiere nicht mehr gefüttert werden. Wer dagegen verstösst, muss mit einer Busse rechnen.
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Immer wieder kommt es vor, dass Hunde Wildtiere jagen und verletzen oder Jungtiere eingehen, weil das Muttertier fehlt. Am Donnerstag hat der Zürcher Regierungsrat deshalb die Inkraftsetzung des neuen Jagdgesetzes beschlossen und die dazugehörige Verordnung erlassen.

Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli gilt im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes eine Leinenpflicht für Hunde. Ein Verstoss gegen die Leinenpflicht wird mit 60 Franken gebüsst.

Zudem verbietet das Gesetz Stacheldrähte, da sich Wildtiere immer wieder in Stacheldrahtzäunen verfangen und qualvoll verenden. 

Gut gemeint mit bösen Folgen

Auch schreibt das neue Jagdgesetz unter anderem vor, dass Wildtiere nicht mehr gefüttert werden dürfen. Dazu zählen Wildtiere wie etwa Greifvögel, Füchse oder verwilderte Haustauben.

Der Regierungsrat begründet dies damit, dass Wildtiere auch in harten Wintern nicht auf die Fütterung von Menschen angewiesen sind. Was gut gemeint sei, könne jedoch zur Übertragung von Krankheiten und zu unnatürlichen Veränderungen des Sozialverhaltens der Tiere führen. Personen, die gegen das Fütterungsverbot verstossen, droht eine Busse von 200 Franken. 

Vom Verbot nicht betroffen sind Futterhäuschen für Singvögel. Auch Wasservögel oder Eichhörnchen dürfen weiterhin mit kleinen Mengen gefüttert werden.

Bund ist am Zug

Voraussichtlich tritt das Gesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft. Es ersetzt das kantonale Jagdgesetz von 1929. Der Bund muss die Verordnung noch genehmigen.

Ziel ist es, den Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume sicherzustellen, beziehungsweise zu verbessern. Ausserdem soll eine jagdliche Nutzung gewährleistet werden und die von Wildtieren verursachten Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztieren sollen «auf ein tragbares Mass» begrenzt werden, wie es in der Mitteilung vom Donnerstag weiter heisst.

(bza/sda)

veröffentlicht: 3. November 2022 13:43
aktualisiert: 3. November 2022 13:43
Quelle: ZüriToday

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