Betrug

Zwei Frauen stehen wegen Pfusch bei Haartransplantationen in Zürich vor Gericht

· Online seit 19.06.2023, 07:22 Uhr
In einer Praxis an der Zürcher Bahnhofstrasse haben türkische Krankenschwestern Haartransplantationen durchgeführt. Die beiden Frauen stehen heute wegen Betrugs und einfacher Körperverletzung vor Gericht.
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Die Praxis für Haartransplantationen befand sich an bester Lage: Die Männer, die sich wieder volles Haar wünschten, wurden an der Bahnhofstrasse gleich beim Zürcher Hauptbahnhof behandelt.

Allerdings passten die Eingriffe, die dort angeboten wurden, nicht zur teuren Adresse: Durchgeführt wurden die Transplantationen nicht von Ärztinnen, sondern von Krankenschwestern, die in der Türkei ausgebildet wurden.

Krankenschwestern befinden sich in Haft

Die Staatsanwältin fordert für die Frauen wegen diverser Delikte bedingte Freiheitsstrafen von zehn Monaten sowie je eine Busse von 1000 Franken. Die Krankenschwestern im Alter von 24 und 43 Jahren sitzen seit dem 25. November 2022 im Gefängnis.

Damals setzte die Polizei einer laufenden Operation ein unverhofftes Ende und verhaftete die Frauen. Auf dem OP-Tisch lag ein Mann, der im Glauben gelassen wurde, er werde von Ärztinnen operiert. Für seinen Traum vom vollen Haar hatte er 2300 Franken bezahlt.

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Wiederholt Betäubung gespritzt

Dafür sollten ihm lebende Haarwurzeln herausgeschnitten und oben an der Stirn eingesetzt werden. Allerdings spürte der Patient bald so unerträgliche Schmerzen, dass die Frauen mehrmals Betäubungsmittel nachspritzen mussten. Wie viele Ampullen sie ihm verabreichten, dokumentierten sie nicht. Der Patient fror und zitterte.

Neben dem unqualifizierten Personal stimmte auch sonst einiges nicht an dieser Praxis: Der OP-Tisch war viel zu klein. Steriles und unsteriles Material lag gemischt dort durcheinander, wo auch die Haarfollikel vorbereitet wurden.

Die Staatsanwältin hält in der Anklage fest, dass es eine Operation sei, bei der einzelne Schritte an nicht-ärztliches, medizinisches Personal delegiert werden könnten. Wegen dem Komplikationsrisiko müsse jedoch immer ein Arzt oder eine Ärztin unmittelbar anwesend sein.

(sda/lba)

veröffentlicht: 19. Juni 2023 07:22
aktualisiert: 19. Juni 2023 07:22
Quelle: sda

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