Hilfskredit-Abzocke

Covid-Gauner kassiert hohe Freiheitsstrafe und Landesverweis

13.06.2023, 15:25 Uhr
· Online seit 13.06.2023, 15:23 Uhr
Gleich für mehrere Firmen beantragte ein 50-jähriger Nordmazedonier Kredite für mehrere hunderttausend Franken. Aufgrund des schamlosen Betrugs setzte das Bezirksgericht Zürich ein klares Zeichen.
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Die Geschichte des 50-jährigen Unternehmers liest sich wie ein Finanz-Krimi. Er soll Covid-Hilfskredite für Firmen genutzt haben, um riesige Geldsummen einzustreichen und so zahlreiche Firmen in den Konkurs getrieben haben.

Es fing mit einem «kleinen» Kredit an

Mitte April erschlich der Mann sich für seine Firma, die im Lebensmittelhandel tätig war, einen Kredit von 18'500 Franken. Das sollte einer der kleineren Beträge bleiben, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.

Bereits damals soll der Umsatz, den er angab, sowie die Anzahl der Angestellten frei erfunden gewesen sein. Mit dem maximalen Kredit von 500'000 Franken, den er nur eine Woche später einstrich, kaufte er ein Taxiunternehmen.

Weiter unterhielt er eine Abbruch- und Recyclingfirma, für die er einen Kredit von 385'000 Franken beantragte. Die Summe blieb dem Unternehmer aber verwehrt, weil der Umsatz von 3,8 Millionen Franken als unglaubwürdig erschien.

210'000 Franken waren nicht genug für eine Firma

Für eine Logistikfirma beantragte er nur drei Wochen später ebenfalls einen Kredit, dieser betrug 360'000 Franken. Auch dieser wurde ihm nicht gewährt, weil er nicht beachtete, dass der Firma schon ein Kredit von gut 210'000 Franken erteilt worden war – jedoch noch bevor er die Firma übernommen hatte.

Wie der «Tages-Anzeiger» berichtet, sollte es das noch lange nicht gewesen sein. Für seine schon erwähnte Firma, die im Lebensmittelhandel tätig ist, forderte er Kurzarbeitsentschädigungen.

Die Entschädigung forderte er für Angestellte, die es gar nicht gab. Zusätzlich soll er auch Arbeitsrapporte wie Lohnabrechnungen erfunden haben. Weiter fälschte er die Unterschriften der erfundenen Angestellten und strich von der Arbeitslosenkasse so 154'502 Franken ein.

Neun Firmen gingen Konkurs

Insgesamt seien unter seiner Leitung ganze neun Firmen Konkurs gegangen. Sein Verteidiger argumentiert, sein Mandant habe «seine Fähigkeiten als Unternehmer falsch eingeschätzt». Im Hinblick auf die ganzen Geschehnisse müsse aber von einem «erheblichem Verschulden» gesprochen werden. Das musste auch der Verteidiger zugeben.

Als würde das ständige Beantragen von Krediten nicht ausreichen, soll der Geschäftsmann auch noch sein Konto Betrügern aus Deutschland zur Verfügung gestellt haben. Wozu? Geldwäsche. Innerhalb eines Monats sollen fast 396'000 Euro auf dieses Konto überwiesen worden sein, wovon mehr als 15'000 in die Tasche des Mannes flossen.

Verglichen mit der Summe, für die er im Januar 2021 wegen Geldwäsche angeklagt und verurteilt wurde, ist dies noch relativ gering. Beim damaligen Fall soll es sich um 1,379 Millionen Euro gehandelt haben, wovon er 171’483 Euro für sich beanspruchte.

Mann gibt alles zu

Die ganzen Geldsummen sollen für «Bezahlung persönlicher Schulden, Gewährung von Krediten etc.», draufgegangen sein, wie es in der 69-seitigen Anklageschrift festgehalten ist. Über seine Schulden habe er «den Überblick verloren», meint der Beschuldigte. Er gibt sein Fehlverhalten zu und bereue, was er getan habe und meint, dass er die Fehler in Zukunft nicht mehr machen werde.

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Auch sei er bereit, Wiedergutmachung zu leisten. Wie er sich das genau vorstellt, scheint unklar, da das Bezirksgericht einigen Geschädigten eine Schadenersatzsumme von über 130'000 Franken zusprach.

Gericht erteilt Landesverweis und Verbot als Unternehmer tätig zu sein

Überhaupt zeigte das Bezirksgericht Zürich wenig Gnade mit dem Wiederholungstäter. Nach Verbüssung seiner Strafe soll der 50-Jährige das Land für mindestens fünf Jahre verlassen müssen.

Ausserdem packte das Gericht auf die geforderten vier Jahre Freiheitsstrafe noch zwei Jahre obendrauf, die im Januar 2021 zur Bewährung ausgesetzt waren. Insgesamt lautete das Urteil also auf sechseinhalb Jahre plus fünf Jahre Landesverweis.

Dazu kommt ein fünfjähriges Verbot, als Geschäftsführer, Verwaltungsrat oder anderweitig in der Geschäftsleitung einer Gesellschaft tätig zu sein.

(roa/lol)

veröffentlicht: 13. Juni 2023 15:23
aktualisiert: 13. Juni 2023 15:25
Quelle: ZüriToday

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