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Stadt Zürich akzeptiert Nein zu Tempo 30 am Rosengarten nicht

Rekurs zu Kapo-Verfügung

Stadt Zürich akzeptiert Nein zu Tempo 30 am Rosengarten nicht

24.10.2023, 19:12 Uhr
· Online seit 23.10.2023, 14:24 Uhr
Die Stadt Zürich kann auf der Rosengarten- und der Bucheggstrasse vorerst nicht Tempo 30 einführen. Das hat die Kantonspolizei Zürich am Montag mitgeteilt. Die Stadt Zürich will gegen den Entscheid rekurieren.

Quelle: TeleZüri

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Die Kantonspolizei kritisiert in ihrer am Montag erlassenen Verfügung die Pläne der Stadt, auf der Rosengartenstrasse Tempo 30 einzuführen. Das Städtische Gesuch basiere auf nicht repräsentativen Verkehrserhebungen während der Coronapandemie, berücksichtige relevante Faktoren nur ungenügend und gehe von falschen Tatsachen aus, heisst es darin unter anderem.

So bleibe insbesondere unklar, wie sich die geplante Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von heute 50 Kilometer pro Stunde auf Tempo 30 auf den Verkehr auswirken würde.

Ein von der Stadt eingereichtes Gutachten war zwar zum Schluss gelangt, dass ein solches Temporegime keinen Kapazitätsabbau zur Folge hätte. Eine Fahrt würde sich dadurch um 28 Sekunden verlängern, was vernachlässigbar sei.

Fahrzeit ist nicht gleich Kapazität

Diese Fahrzeitverlängerung sei aber unpräzis, hält die Kantonspolizei nun fest. Sie sei lediglich theoretisch berechnet und geschätzt worden.

Zudem sei Fahrzeit auch nicht gleichbedeutend mit Kapazität. Es sei vielmehr zu erwarten, dass die Tempo-Reduktion sowie weitere bauliche Massnahmen wie mehrere neue Fussgängerstreifen und Lichtsignalanlagen zu einem «erheblichen Einfluss auf den Durchfluss der Fahrzeuge» führen werden. Dabei stosse die Kapazität der Strasse mit einem durchschnittlichen Tagesverkehr von über 60'000 Fahrzeugen bereits heute regelmässig an ihre Grenzen.

«Lärmbelastung ist ausserordentlich hoch»

Die Stadt Zürich will gegen die Verfügung der Kantonspolizei Zürich Rekurs einlegen, wie sie am frühen Montagabend mitteilt. Man erachte die Begründung der Kantonspolizei als pauschal und nicht sachgerecht. Die Stadt stellt in ihrer Mitteilung die Lärmbelastung in den Vordergrund.

Die Achse führe mitten durch das dicht besiedelte Wohngebiet von Wipkingen und schneide das Quartier in zwei Teile. Die vom Bundesgericht festgelegten Lärmgrenzwerte seien auch in der dritten Häuserreihe hinter der Strasse noch überschritten, so die Stadt.

«Kanton und Stadt sind verpflichtet, Sanierungen vorzunehmen, wo die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung überschritten werden. Dabei haben Massnahmen an der Quelle Priorität, also bei der Entstehung des Lärms auf der Strasse», heisst es in der Mitteilung der Stadt weiter.

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(sda/lib/jos)

veröffentlicht: 23. Oktober 2023 14:24
aktualisiert: 24. Oktober 2023 19:12
Quelle: ZüriToday

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