Zürich

Kantonspolizei erteilt keine Bewilligung für Tempo 30 beim Rosengarten

Stadt ausgebremst

Kantonspolizei erteilt keine Bewilligung für Tempo 30 beim Rosengarten

24.10.2023, 19:12 Uhr
· Online seit 23.10.2023, 14:24 Uhr
Die Stadt Zürich kann auf der Rosengarten- und der Bucheggstrasse vorerst nicht Tempo 30 einführen. Die Kantonspolizei stuft das Gesuch der Stadt als mangelhaft ein und hält es weder aus rechtlicher noch aus fachlicher Sicht für bewilligungsfähig.

Quelle: TeleZüri

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Die Kantonspolizei kritisiert in ihrer am Montag erlassenen Verfügung die Pläne der Stadt. Deren Gesuch basiere auf nicht repräsentativen Verkehrserhebungen während der Coronapandemie, berücksichtige relevante Faktoren nur ungenügend und gehe von falschen Tatsachen aus, heisst es darin unter anderem.

So bleibe insbesondere unklar, wie sich die geplante Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit von heute 50 Kilometer pro Stunde auf Tempo 30 auf den Verkehr auswirken würde.

Ein von der Stadt eingereichtes Gutachten war zwar zum Schluss gelangt, dass ein solches Temporegime keinen Kapazitätsabbau zur Folge hätte. Eine Fahrt würde sich dadurch um 28 Sekunden verlängern, was vernachlässigbar sei.

Fahrzeit ist nicht gleich Kapazität

Diese Fahrzeitverlängerung sei aber unpräzis, hält die Kantonspolizei nun fest. Sie sei lediglich theoretisch berechnet und geschätzt worden.

Zudem sei Fahrzeit auch nicht gleichbedeutend mit Kapazität. Es sei vielmehr zu erwarten, dass die Tempo-Reduktion sowie weitere bauliche Massnahmen wie mehrere neue Fussgängerstreifen und Lichtsignalanlagen zu einem «erheblichen Einfluss auf den Durchfluss der Fahrzeuge» führen werden. Dabei stosse die Kapazität der Strasse mit einem durchschnittlichen Tagesverkehr von über 60'000 Fahrzeugen bereits heute regelmässig an ihre Grenzen.

Die Kantonspolizei kritisiert im Weiterem, dass die Stadt widersprüchliche Angaben gemacht habe. Zudem habe sie die Temporeduktion nicht mit anderen vorgesehenen Lärmsanierungsmassnahmen und Projekten im betreffenden Strassenabschnitt koordiniert sowie deren Verhältnismässigkeit nur mangelhaft dargelegt.

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Braucht es eine Zustimmung?

Die Stadt Zürich hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass sie für die geplante Temporeduktion gar keine Zustimmung der Kantonspolizei benötige. Es handle sich bei der Verkehrsanordnung um eine Sofortmassnahme, um den Strassenlärm zu reduzieren.

Sobald allerdings nur schon die Möglichkeit bestehe, dass eine Anordnung den Verkehr auf Durchgangsstrassen ausserhalb des Stadtgebietes beeinflussen könnte, müsse die Kantonspolizei dazu Stellung nehmen, hält diese in ihrer am Montag erlassenen zwölfseitigen Verfügung fest.

Die Verfügung, die Zustimmung zur Temporeduktion auf der Rosengarten- und Bucheggstrasse nicht zu erteilen, ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann innert 30 Tagen bei der kantonalen Sicherheitsdirektion einen Rekurs einreichen.

(sda/lib)

veröffentlicht: 23. Oktober 2023 14:24
aktualisiert: 24. Oktober 2023 19:12
Quelle: ZüriToday

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