Bundesgericht

Auf Gymnasiasten eingestochen: Zürcher (21) kommt nach einem Jahr wieder frei

04.05.2023, 22:59 Uhr
· Online seit 04.05.2023, 15:30 Uhr
Die Zürcher Justiz muss einen 21-Jährigen auf Geheiss des Bundesgerichts sofort aus der Sicherheitshaft entlassen. Die Bedingungen dafür sind nicht erfüllt. Das Bezirksgericht hat den jungen Mann im Februar wegen versuchter, schwerer Körperverletzung verurteilt und eine Massnahme für junge Erwachsene angeordnet.

Quelle: TeleZüri / Sendung vom 25. Oktober 2021

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Das Zürcher Obergericht hatte eine Beschwerde des Mannes gegen die Verlängerung der Sicherheitshaft mit der Begründung abgelehnt, dass Wiederholungsgefahr bestehe. Es stützte sich vor allem auf ein psychiatrisches Gutachten.

Die Psychiaterin ging von einer mittelgradigen Rückfallgefahr aus, die durch Alkohol- und Drogenkonsum erhöht werde. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Betrunken und bekifft gleichaltrigen abgestochen

Stark alkoholisiert und nach vorherigem Cannabis-Konsum hatte der junge Mann im Februar 2022 einen ein Jahr jüngeren Gymnasiasten mit einem Messer verletzt. Ein Stich gegen den Oberkörper drang nicht in den Körper ein, weil das Messer auf eine Rippe traf.

Auch der Kantonsschüler war zum Zeitpunkt der Tat betrunken, und hatte sich zunächst gut mit den Täter verstanden. Nach dem Kauf von Alkohol beim Bahnhof Wiedikon in Zürich kam es jedoch zu einem Streit.

Bedingungen nicht erfüllt

Das Bundesgericht hat nun den Entscheid des Zürcher Obergerichts aufgehoben, weil die Voraussetzungen für die Sicherheitshaft allein mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht erfüllt sind.

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So bedarf es für die Annahme der Wiederholungsgefahr gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts entsprechender Vorstrafen. Von diesem Grundsatz darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Ein solcher Fall liege nicht vor. So habe der junge Mann in der Vergangenheit keine vergleichbaren Taten begangen. Ausserdem gehe aus dem Gutachten hervor, dass er keine ausgeprägte Neigung zu Gewalttätigkeiten oder übermässiger Aggressivität aufweise. Der seit rund einem Jahr inhaftierte Mann muss deshalb freigelassen werden.

(sda/lol)

veröffentlicht: 4. Mai 2023 15:30
aktualisiert: 4. Mai 2023 22:59
Quelle: ZüriToday

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