Stinkender Rauch

Anwohner verbrennt Gartenabfall mitten in Zürich und verärgert Nachbarschaft

07.08.2023, 14:37 Uhr
· Online seit 17.07.2023, 06:56 Uhr
Wieso den Abfall nach der Gartenarbeit in den Grüncontainer werfen, wenn man ihn für ein gemütliches Feuer nutzen kann? Diesen Einfall hatte kürzlich ein Anwohner im Zürcher Kreis 3. Ob er sich damit strafbar macht, erklärt die Stadtpolizei Zürich.
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Es ist Mittwochabend, 18 Uhr. Nach einem heissen Tag kehrt ein ZüriReporter in die stickige Wohnung im Zürcher Kreis 3 zurück. Das Thermometer zeigt auf 28.6 Grad. Gerade fängt es an zu gewittern und zu regnen – und er freut sich, endlich alle Fenster aufzureissen und die abgestandene Luft ins Freie zu entlassen.

Doch als der Durchzug durch die Wohnung zieht, bemerkt er einen stechenden Rauchgeschmack. Ein Blick nach draussen zeigt einen Anwohner, wie er im Vorgarten unbekümmert seinen Rosenstrauss schneidet und den Gartenabfall in der Grillschale in Asche verwandelt – und in ganz viel stinkenden Rauch.

Darf man in Stadtzürcher Wohngebieten Grünabfall verbrennen?

«Es war echt mühsam», beklagt sich der ZüriReporter, «denn ich konnte zwei Stunden lang die Fenster nicht mehr öffnen in der ohnehin schon heissen Wohnung.» Ein weiterer ZüriReporter, der in der Nachbarschaft wohnt, hat am selben Abend den Rauch vernommen. «Ich dachte, es habe jemand ein grosses Grillfest veranstaltet», berichtet er ZüriToday. Als er erfuhr, dass es sich um verbrannten Gartenabfall handelte, machte alles Sinn. «Ach so, das erklärt also den starken Rauchgeruch im Quartier.»

Ob es überhaupt erlaubt sei, mitten in einer Siedlung seinen Gartenabfall zu verbrennen? Auf Anfrage von ZüriToday liefert die Stadtpolizei Zürich eine augenscheinlich eindeutige Antwort. «Laut Allgemeiner Polizeiverordnung der Stadt Zürich ist das Verbrennen von Grünabfällen in Wohngebieten verboten», erklärt Mediensprecher Pascal Siegenthaler. Auch Belästigungen durch Rauch seien verboten.

Grundsätzlich sei das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen zwischen den Frühlings- bis Herbstmonaten jedoch erlaubt, führt Siegenthaler aus. Diese Regel gilt aber nur, «sofern daraus keine übermässigen Immissionen entstehen». Zwischen November und Februar dürfen aufgrund der Umkehrwetterlage gar keine Abfälle verbrannt werden. In dieser Jahreszeit sind die oberen Luftschichten normalerweise wärmer als die unteren.

Auch Grün Stadt Zürich verbietet Abfallverbrennung

Auf Anfrage bei Grün Stadt Zürich wird auf die Gartenordnung der Stadt Zürich verwiesen. Diese betrifft das verwaltete Pachtland von GSZ, auf dem allgemeine Vorschriften für Feuer gelten.

In der Verordnung zentral ist das «Vermeiden und Beheben von Umweltbelastungen», weshalb «das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art, auch in kleinen Mengen, verboten ist». Zuwiderhandlungen würden laut der Gartenordnung zur Anzeige gebracht.

Vorfälle werden situationsbedingt beurteilt

Wer entscheidet nun darüber, ob ein Feuer zu «übermässigen Immissionen» führt? Und wie wird definiert, ob die Rauchentwicklung eine Drittperson beeinträchtigt?

Laut Siegenthaler sind solche Umstände immer situationsbedingt und mit gesundem Menschenverstand zu betrachten. «Das Verbrennen von Grünabfall ist im Juli grundsätzlich erlaubt, wenn keine Drittpersonen dadurch gefährdet oder belästigt werden», sagt Siegenthaler.

Wer sich dennoch von starker Rauchentwicklung gestört fühlt, kann sich bei der Polizei melden. «Je nach Verfügbarkeit kommt eine Patrouille vorbei und die Situation wird abgeschätzt», erklärt der Mediensprecher. «Wenn eine übermässige Rauchentwicklung festgestellt wird, die Anwohnende beeinträchtigt, wird der Zuständige gebeten, das Feuer zu löschen. Ist die Person uneinsichtig, oder verbrennt er gar verbotenes Material, folgt eine Verzeigung.»

Gespräch mit Nachbarn suchen

Ausserdem komme es auch darauf an, wo im Stadtzürcher Wohngebiet ein Feuer gemacht werde. «Wenn Rauch trotz dichtem Wohngebiet gut entweichen kann, ist die Wahrscheinlichkeit kleiner, dass es Personen stört und es somit zu einer Anzeige kommt», so der Mediensprecher. In einem Innenhof hingegen, wo der Rauch schlechter davonzieht und Anwohnende gestört werden, sei das durchaus möglich.

Abschliessend rät Siegenthaler allen, die sich wegen Rauch von Nachbarn gestört fühlen, das Gespräch mit diesen zu suchen. Wer ein Grillfest veranstalten oder seine Gartenabfälle verbrennen möchte, könne auch vorgängig die Nachbarschaft informieren, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

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veröffentlicht: 17. Juli 2023 06:56
aktualisiert: 7. August 2023 14:37
Quelle: ZüriToday

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