Streit zwischen Nachbarn endet vor dem Bezirksgericht Bülach
Die Vorfälle begannen im Februar 2021: Ein neu eingezogener Mieter beginnt, sich bei einer Familie im gleichen Mehrfamilienhaus zu beschweren. Er fordert seine Nachbarn mit Briefen auf, die Rosen in deren Garten zurückzuschneiden. Ein anderes Mal beklagt sich der Mann über Festlärm. Dann wieder schreibt er, die Familie solle ihre Sträucher stutzen, oder eine Videokamera entfernen, die sie bei ihrem Sitzplatz montiert hatte.
Der neue Mieter lässt nicht locker, droht mit einer Klage, der Streit eskaliert immer mehr, wie die «NZZ» berichtet. Es kommt zu Wortgefechten, der Ton wird rauer, die Familie findet Abfall in ihrem Garten. Und irgendwann flattert ihr eine Strafanzeige ins Haus. Weswegen genau der Nachbar klagt, ist unklar.
Anklage wegen Stalking
Die Familie reagiert und klagt den Mieter ihrerseits wegen Stalking an. Es ist nicht das erste Mal, dass er mit dem Gesetz wegen so einem Fall in Konflikt kommt. Im Kanton Zürich ist in einem anderen Bezirk ein weiteres Verfahren hängig, bei dem ihm Ähnliches vorgeworfen wird.
Die Kantonspolizei Zürich ordnet schliesslich im Januar 2023 ein Rayon- und Kontaktverbot an. Damit wird dem Mann untersagt, Kontakt zu seinen Nachbarn aufzunehmen oder eine bestimmte Sperrzone zu betreten. Die Polizei begründet, durch das Verhalten des unnachgiebigen Mieters fühle sich die Familie massiv belästigt und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
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Familie baut um, Mieter zieht aus
Die Familie entscheidet sich sogar für einen Umbau, errichtet einen Wintergarten, um das Stalking zu erschweren. Der Mieter ficht das Rayonverbot an. Er argumentiert, dieses sei durch den Bau des Wintergartens obsolet geworden. Die Beschwerde wird abgelehnt.
Die Geschichte nimmt schliesslich ein glimpfliches Ende: Der Mann, der auch mit seinem Vermieter im Clinch liegt, verpflichtet sich zum Auszug aus der Wohnung. Die Familie bleibt in Zukunft wohl vor seinen Briefen verschont.
(osc)