Eine Master-Studentin der Humanmedizin an der Universität Zürich war vor Bundesgericht gezogen, um eine Prüfungswiederholung zu erwirken – und ist nun abgeblitzt, wie das Online-Portal «medinside» am vergangenen Freitag berichtete.
Die Studentin hatte im ersten Studienjahr im Januar beziehungsweise Juli 2021 ihre ersten zwei Humanmedizin-Teilprüfungen absolviert und die Gesamtnote 3 erhalten. Folglich durfte sie zu den Repetitions-Teilprüfungen am 11. und 19. August 2021 antreten – und schrieb wieder eine 3.
Studentin fordert dritte Prüfung
Daraufhin erhob sie Rekurs, welcher gleich von drei Instanzen abgewiesen wurde, wie «medinside» schreibt: Vom Dekanat der Fakultät, von der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen und vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
Die Studentin liess jedoch nicht locker und heuerte einen auf Prüfungsrecht spezialisierten Anwalt an, der eine Beschwerde beim Bundesgericht gegen die Uni Zürich einreichte. Die Studentin forderte dadurch eine dritte Prüfung.
Als Argumente brachte die Studentin eine Mittelohrenentzündung sowie Prüfungsangst hervor. Ob sich diese auf bloss eine oder mehrere Teilprüfungen beziehen – dazwischen waren immerhin teils mehrere Monate vergangen –, konkretisiert «medinside» nicht.
Sie muss Gerichtskosten tragen
Das Bundesgericht argumentierte jedenfalls, dass eine Mittelohrentzündung ihre Prüfungsfähigkeit nicht beeinträchtigt habe. Zudem habe die Studentin keine Beweise für ihre Prüfungsangst hervorbringen können. Folglich wurde die Klage am 7. März abgewiesen.
Für die Medizinstudentin rächt sich das nun: Sie muss jetzt – nebst wohl hohen Anwaltskosten – Gerichtskosten von 800 Franken tragen.
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(mhe)