«Du erinnerst mich übrigens an einen Mann aus den 30er-, 40er-Jahren», schrieb der Verurteilte im Herbst 2022 ausserdem unter einem Facebook-Post von Funiciello. «Der hat auch so verbissen gegen eine Bevölkerungsgruppe gehetzt. Er hat auch gesagt, er sei ein Linker.» Es ging um die Abstimmung zum Rentenalter von Frauen, zu der sich die SP-Politikerin geäussert hatte.
Funiciello reichte gegen den Kommentar Anzeige ein. Das darauf folgende Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft wurde nun mit einem Strafbefehl abgeschlossen. Laut dem rechtskräftigen Entscheid wurde der 50-Jährige wegen übler Nachrede und Verleumdung verurteilt, wie «Züriost» berichtet.
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.
Der Mann erhält wegen der Äusserungen auf Facebook eine bedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 150 Franken. Ausserdem muss er 800 Franken Verfahrenskosten zahlen. Auch wenn der Mann die Politikerin nur indirekt mit Adolf Hitler verglichen hatte, habe er Funiciellos Reaktion auf das Abstimmungsergebnis bewusst in Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus gesetzt. Eine gewählte demokratische Politikerin dürfe nicht mit einem antidemokratischen Massenmörder öffentlich verglichen werden, heisst es im Strafbefehl.
(osc)