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«Mein Hobby ist zerstört worden» – Modell-Eisenbähnler äussert sich erstmals

Zürcher Weinland

«Mein Hobby ist zerstört worden» – Modell-Eisenbähnler äussert sich erstmals

· Online seit 03.04.2023, 11:28 Uhr
Nach 30 Jahren muss ein Zürcher Rentner seine Modell-Eisenbahn abbauen. Ein Gericht urteilte, er habe die Modelleisenbahn «bösgläubig» ohne Bewilligung aufgebaut. Der Fall sorgte für Aufsehen. Nun spricht er erstmals selber öffentlich.
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Ein Fall, der wohl sinnbildlich für die Schweizer Bürokratie steht: Ein Rentner, der seit den 90er-Jahren in seinem Garten eine Modell-Eisenbahn aufgebaut und betrieben hat, muss diese abbauen. Denn diese steht in der Landwirtschaftszone und ist somit illegal.

Geschichte verursachte viele Reaktionen

Als das Urteil bekannt wurde, äusserten sich zahlreiche Leute zum Fall. «Ich verstehe nicht, wie man um ein paar Schienen so ein Tamtam machen kann. Das stört doch niemanden. Schliesslich ist das eine Modell-Eisenbahn und kein Mehrfamilienhaus», sagte ein anderer Hobby-Eisenbähnler gegenüber ZüriToday. In Internetforen machten sich Expats in der Schweiz darüber lustig.

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Der «Landbote» hat den Eisenbähnler inzwischen ausfindig gemacht und in seinem Garten im Zürcher Weinland besucht. Der Rentner ist am Boden zerstört. Besonders empört ihn, dass das Verwaltungsgericht auf den emotionalen Wert der Eisenbahn keinerlei Rücksicht nehme. Im Gegenteil, so heisst es im Urteil: «Ohnehin dürften die Investitionskosten aus den Jahren 1991 bis 1993 längst abgeschrieben sein.»

Rentner ist am Boden zerstört

«Dieses Hobby ist fast wie ein Kind für mich», sagte der Mann dem «Landbote». Das Baurekursgericht hatte den «hohen ideellen Wert» der Eisenbahn in seinem Urteil noch anerkannt. Anders das Verwaltungsgericht. Dieses unterstellt dem Rentner, dass er die Modelleisenbahn «bösgläubgig» erstellt habe.

Wegen der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht müssen der Mann und seine Ehefrau auch noch Entschädigung an den Nachbarn, der die Gemeinde ursprünglich auf die illegalen Bauten aufmerksam gemacht hatte, zahlen: 4500 Franken für dessen Aufwände. Dazu kommen Gerichtskosten von fast 8000 Franken, die ihnen ebenfalls verrechnet werden.

(lol)

veröffentlicht: 3. April 2023 11:28
aktualisiert: 3. April 2023 11:28
Quelle: ZüriToday

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