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Eifersüchtiger Ex-Freund bedroht Frau in Zürich und verprügelt ihren neuen Freund

Kanton Zürich

Ex-Freund (20) bedroht Frau und verprügelt ihren neuen Freund

15.10.2023, 11:22 Uhr
· Online seit 15.10.2023, 11:01 Uhr
Die Eifersucht treibt einen jungen Mann aus dem Kanton Zürich zu Morddrohungen per Whatsapp und zu einer heftigen Prügelaktion. Nun wurde er verurteilt und muss knapp 2000 Franken zahlen.
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In einem westlichen Bezirk im Kanton Zürich, unweit der städtischen Grenze, wohnt ein junger Jordanier, der an einem Februarabend seine Ex-Freundin in grosse Angst versetzt. Er meldet sich per Whatsapp bei ihr und bedroht offensichtlich sie und ihren neuen Partner. «Ich töte dich ... aber ihn tuni nochli stückli schniede», schreibt der 20-Jährige.

Zehn Schläge und ein Fusstritt

Nach dem Lesen der Nachricht befürchtet die Ex-Freundin, dass er diese Äusserungen wahr machen könnte, wie in einem Strafbefehl zu lesen ist, den ZüriToday einsehen konnte. Der 20-Jährige wurde wegen schwerer Drohung verurteilt. Er gilt gemäss Strafgesetzbuch als Lebenspartner des Opfers. Dies, weil die beiden in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hatten und die Drohung innerhalb eines Jahres nach der Trennung begangen wurde.

Drei Monate später, es ist Montagnachmittag, befindet sich der Jordanier am Bahnhof Altstetten. Er entdeckt seine Ex-Freundin und deren neuen Freund und geht auf die beiden zu. Er fragt den neuen Freund, wer er sei, erhält aber keine Antwort.

Er packt ihn mit der rechten Hand am Nacken und verpasst ihm drei Faustschläge gegen den Kopf. Einmal mit links, zweimal mit rechts. Der 20-Jährige reisst das Opfer zu Boden und schlägt ihn weitere sieben Mal mit der Faust gegen Kopf, Nacken und Schulterbereich. Dann verpasst er ihm noch einen Fusstritt gegen den Oberschenkel.

Kosten von 1700 Franken

Das Opfer zieht sich durch die Faustschläge und den Fusstritt Prellungen und Schürfwunden zu. Laut Strafbefehl wollte der 20-jährige Beschuldigte dies mit seinem Verhalten bezwecken oder nahm es zumindest billigend in Kauf. Er wurde wegen einfacher Körperverletzung verurteilt.

Der junge Mann erhält für beide Vergehen, schwere Drohung und einfache Körperverletzung, eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken (3600). Die Strafe wird nur fällig, wenn der Beschuldigte innerhalb von zwei Jahren nochmals straffällig wird. Er wird aber zudem mit einer Busse von 700 Franken bestraft. Mit der 1000-fränkigen Gebühr für Verfahrenskosten, muss der Verurteilte insgesamt 1700 Franken bezahlen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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veröffentlicht: 15. Oktober 2023 11:01
aktualisiert: 15. Oktober 2023 11:22
Quelle: Today-Zentralredaktion

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