Zürich

IV-Rentner schmeisst Zigi in SBB-WC und setzt Zugabteil in Brand

Strafbefehl

IV-Rentner schmeisst Zigi in SBB-WC und setzt Zugabteil in Brand

· Online seit 12.09.2023, 08:07 Uhr
Ein 65-jähriger IV-Rentner löste mit einer Zigarette ein Feuer in einem SBB-Wagen aus. Nur zwei Monate später klaute er einen Kartoffelsalat aus einem Coop in Winterthur, obwohl er Hausverbot hatte. Jetzt wurde er verurteilt.
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Es war ein Abend, Anfang Februar. Der Beschuldigte, ein IV-Rentner aus der Ostschweiz, sass in einem IC von Lausanne nach Zürich. Auf dem WC zündete sich der 65-Jährige eine Zigarette an und entsorgte die noch glühende Kippe im Abfalleimer der Zugtoilette.

Mit Zigarette Feuer und massive Rauchentwicklung ausgelöst

Ein Feuer brach aus. Deshalb musste das Zugpersonal zum Feuerlöscher greifen. Im gesamten Zugwagen kam es zu einer massiven Rauchentwicklung und Verunreinigung, wie einem Strafbefehl zu entnehmen ist, den ZüriToday einsehen konnte.

Infolge des Brandes musste der Zug in Biel länger anhalten, was wiederum Verspätungen und Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs auslöste. Die Schadenshöhe liegt über 10'000 Franken.

Für 3.20 Franken Hausfriedensbruch begangen

An einem Nachmittag im April dieses Jahres betrat derselbe Mann die Coop-Filiale am Bahnhof Winterthur und liess einen Kartoffelsalat in seiner Tasche verschwinden. Ohne zu bezahlen, spazierte er durch den Haupteingang und verliess den Laden.

Etwa ein Jahr zuvor hatte der IV-Rentner für sämtliche Coop-Verkaufsstellen ein Hausverbot erhalten. Für eine Laufzeit von zwei Jahren. Er wusste folglich, dass er bei seinem Kartoffelsalat-Klau gegen dieses Hausverbot verstossen hat. Und das alles wegen 3.20 Franken. Denn das war der Preis des Kartoffelsalats.

1500 Franken plus Freiheitsstrafe

Der 65-Jährige wird für das Entfachen des Feuers und die Folgen mit einer Busse von 500 Franken bestraft und muss zudem die Verfahrensgebühr von 1000 Franken übernehmen. Für das zweite Vergehen, den Diebstahl und Hausfriedensbruch, hat die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 50 Tagen verhängt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Hier geht die Staatsanwaltschaft aufgrund seines Verschuldens, seines Vorlebens und weil der 65-Jährige diverse Vorstrafen wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl auf dem Konto hatte, davon aus, dass eine Geldstrafe ihn nicht an weiteren Delikten hindern wird. Deshalb wurde stattdessen eine bedingte Freiheitsstrafe verhängt.

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veröffentlicht: 12. September 2023 08:07
aktualisiert: 12. September 2023 08:07
Quelle: ZüriToday

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