Der Sitz im Kantonsrat bleibt für Isabel Garcia unbequem. Der Zürcher Kantonsrat bestätigte den überraschenden Parteiwechsel Garcias von der GLP zur FDP, den sie kurz nach den Wahlen bekannt gab. Eine Bundesgerichtsbeschwerde könnte den Beschluss aber über den Haufen werfen. Benjamin Gautschi, Präsident der GLP-Sektion aus dem Zürcher Wahlkreis 7/8, fordert in seiner eingereichten Beschwerde, dass der Beschluss aufgehoben wird.
Der 30-jährige Jura-Student hat nicht das erste Mal den Gang ans Bundesgericht gewählt. Er verlangte, dass in Polizeimeldungen die Nationalität von Tätern und Tatverdächtigen nicht genannt wird. Mit seiner Beschwerde feierte er 2022 einen Sieg – das Bundesgericht erklärte eine Änderung im Zürcher Polizeigesetz zum Papiertiger.
«Parteiwechsel ist unfair»
«Wie bei der Nationalitätennennung finde ich den Fall Garcia extrem stossend», begründet er seine zweite Beschwerde beim Bundesgericht. Garcias Parteiwechsel sei aus seiner Sicht nicht per se problematisch. Es sei möglich, dass Politikerinnen und Politiker ihre Meinung änderten oder sich eine Partei anders ausrichte.
«Hier aber liegen die Wahl und der Parteiwechsel so nah zusammen und es wurden keinerlei sachlichen Gründe für den Wechsel vorgebracht», sagt Gautschi. Auch habe es keine andere Ausrichtung der Partei gegeben. «Deshalb ist dieser Wechsel illegitim.»
Natürlich spielt laut Gautschi auch eine Rolle, dass sich der Parteiwechsel praktisch auswirkt. «Nämlich, ob die Klimaallianz eine Mehrheit hat oder nicht.» Der an die FDP verlorene GLP-Sitz sei bei klimapolitischen Vorlagen das Zünglein an der Waage. Deshalb halte er Garcias Parteiwechsel kurz nach den Erneuerungswahlen sowohl aus rechtsstaatlicher als auch aus demokratischer Sicht für unfair.
Druck aufsetzen
«Der Stimmbevölkerung bleibt nur noch übrig, die Faust im Sack zu machen oder Beschwerde zu erheben», sagt Gautschi. Als Jura-Student sehe er es als seine Pflicht, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden, sagt Gautschi. «Durch mein Fachwissen kann ich im Gegensatz zu Kritikerinnen und Kritikern ohne juristische Ausbildung mit vernünftigem Aufwand gegen den Entscheid des Kantonsrats vorgehen.»
Gautschi verlangt vom Gericht eine superprovisorische Verfügung. Dies würde verhindern, dass alle Kantonsratsentscheide anfechtbar wären. Genau dies wäre der Fall, sollte Garcia weiterhin mitstimmen und sollte das Gericht am Ende der Meinung sein, dass ihre Wahl gegen die politischen Rechte des Zürcher Stimmvolks verstossen habe.
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Insbesondere der superprovisorischen Verfügung gibt der Jus-Student gute Chancen. Sollte er mit seinem Kampf gegen den Beschluss des Kantonsrats scheitern, gibt Gautschi nicht auf. «Würde ich Isabel Garcia persönlich sehen, würde ich ihr zum Rücktritt raten», sagt er. Auch macht er darauf aufmerksam, dass die Möglichkeit bestehe, Druck zu machen. «Zum Beispiel, indem man ihr Stimmverhalten im Kantonsrat genau unter die Lupe nimmt.»
Eines steht fest: Im Kantonsrat bleibt es für die FDP-Politikerin ungemütlich.