Zürich

Chantal heisst jetzt Melissa: Das muss man für eine Namensänderung tun

Namensänderung

«Ich habe mich geschämt» – Chantal heisst jetzt Melissa

· Online seit 14.11.2023, 08:19 Uhr
Wer unter dem eigenen Namen leidet, kann beim Kanton ein Gesuch einreichen und mit beweisbaren Gründen seinen Namen ändern lassen. So getan hat das die Zürcherin Melissa. Die 25-Jährige hielt es nicht mehr aus, «Chantal, heul leise» zu hören.
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Melissa ist 25 Jahre alt, wohnt im Aargau, an der Grenze zum Kanton Zürich und arbeitet als Pflegefachfrau. Sie hiess aber nicht immer Melissa. Die Eltern der Zürcherin tauften sie nämlich Chantal. Der Name gefiel der 25-Jährigen zwar nie besonders gut, aber genervt war sie dann als Jugendliche, als viele ihr «Chontal» oder «Schantalll» sagten. «Der Name ist nicht selten, und im Französischen auch echt schön. Er wird aber so oft nicht richtig ausgesprochen!», erzählt sie.

Dann kam der Film Fack ju Göhte ins Kino, in dem die Problemschülerin Chantal durch ihren Sprachfehler und fehlenden Intellekt auffällt. Der bekannte Satz der Komödie: «Chantal, heul leise.» Ab diesem Zeitpunkt wurde Melissas früherer Name zur Qual. «Am Anfang war es witzig, denn überall, wo ich mich vorstellte, bekam ich als erstes diesen Spruch zu hören. Dann hat es mich sehr gestört. Ich habe mich nur noch geschämt, meinen Namen auszusprechen.» Ihr Name wurde zu einer Belastung.

Künftig stellte sie sich nur noch als Melissa vor und im Oktober dieses Jahres liess sie ihren Namen dann amtlich ändern. Ihren zweiten Namen Melissa tauschte sie gegen Chantal ein.

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Wer seinen Namen ändern lassen will, muss dies begründen

Eine solche Namensänderung ist in jedem Kanton separat geregelt. Gemäss Website des Kantons Zürich braucht es dafür eine verständliche, nachvollziehbare und überzeugende Erklärung. «Beispielsweise Kopien von Glückwunschkarten, Scans von Chatverläufen, Emails oder andere Dokumente», erklärt Markus Stoll vom Zivilstandswesen des Kantons Zürich. Alle behaupteten Sachverhalte müssen nachgewiesen werden.

Da Melissa in Aristau wohnt, was dem Kanton Aargau angehört, hat sie ihr Gesuch dort eingereicht. Die Abteilung Register und Personenstand des Departements Volkswirtschaft und Inneres schreibt auf Anfrage von ZüriToday: «Die Gründe dürfen nicht rechtswidrig, missbräuchlich oder sittenwidrig sein. Es muss sich um einsichtige Gründe handeln. Ein behaupteter Sachverhalt ist nachzuweisen und nicht nur glaubhaft zu machen.»

Melissa hat Krankenkassenbelege, ihren Mietvertrag sowie Mails und Dienstpläne ausgedruckt, um zu beweisen, dass sie überall unter diesem Vornamen bekannt ist. «Zudem habe ich beschrieben, dass mich mein Name auch psychisch mitgenommen hat.»

250 Franken für den Tausch des Vornamens

Für die Namensänderung hat Melissa 250 Franken bezahlt. «Es wurde recht schnell genehmigt und der Kostenbeitrag war für mich okay», sagt die 25-Jährige. Im Kanton Aargau sind die Gebühren für verschiedene Arten von Namensänderungen festgelegt. So fallen für den Ersatz des Vornamens 350 Franken, für die Streichung eines Vornamens 250 und für die Umkehr der Vornamen – wie bei Melissa – 250 Franken an. Maximal kostet eine Namensänderung 900 Franken.

In Zürich sind die Kosten in der sogenannten Gebührenordnung für Verwaltungsbehörden festgelegt. Die effektiven Gebühren werden unter anderem am Zeitaufwand des Geschäftes gemessen. In der Regel entspricht der Aufwand für eine Namensänderung 600 Franken, in einfachen Fällen 300 Franken. Dies kommt vor, wenn etwa keine weiteren Abklärungen vorgenommen werden müssen. Die Art der Abklärungen und Verfahren kann die Gebühren erhöhen.

Doppelt so viele Gesuche im Kanton Zürich

Melissa fühlt sich jetzt wohler und hat Freude an ihrem Vornamen. Die Hemmungen, sich vorzustellen, sind verschwunden. «Für meine Familie war es aber eine grosse Umstellung», so die Pflegefachfrau. Ihre Mutter und der Bruder nehmen es gut auf. Für die Schwester und den Vater ist es schwieriger, ebenso für die Grosseltern. «Manchmal ist es witzig, wenn Arbeitskolleginnen auf Kindheitsfreunde treffen. Dann sorgen zwei Namen für etwas Verwirrung», erzählt Melissa mit einem Schmunzeln.

Mit ihrer Namensänderung zählt Melissa zu einer von 400 bis 550 Personen, die pro Jahr beim Kanton Aargau ein Gesuch stellen. Mit vereinzelten Ausnahmen werden alle bewilligt. «Die wenigen nicht bewilligbaren Gesuche werden nach einem Austausch mit den Gesuchstellenden meist zurückgezogen», heisst es seitens Kanton. In Zürich sind es deutlich mehr Gesuche, die den Kanton erreichen. 1123 waren es im vergangenen Jahr, 1287 im Jahr 2021 und 1196 im Jahr 2020.

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veröffentlicht: 14. November 2023 08:19
aktualisiert: 14. November 2023 08:19
Quelle: ZüriToday

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