Emma bei Mädchen und Noah bei Buben sind im vergangenen Jahr die beliebtesten Vornamen für Neugeborene in der Schweiz gewesen. Bei den Mädchen folgten auf den weiteren Podestplätzen Mia und Sofia. Bei den Buben waren es Liam und Matteo.
Viele der beliebtesten Namen stehen seit Jahren immer wieder an der Spitze der Hitliste der beliebtesten Vornamen. Gerade biblische Namen sind hoch im Kurs. Diese Namen darf man seinem Kind wohl unbesorgt verleihen – jedoch nicht Lucifer oder Judas.
Keine Tiere, Zahlen oder Symbole
Die Zivilstandsämter dürfen Namen ablehnen. Im Zentrum steht dabei das Kindswohl. Grundsätzlich dürfen Vornamen nicht anstössig, beleidigend oder lächerlich sein – was bei den beiden Bösewichten aus der Bibel der Fall ist. Nicht erlaubt sind weiter Tiernamen, Zahlen, Sachbegriffe oder Symbole.
Ausserdem in den meisten Fällen Markennamen, Adelstitel, Orts- und Städtenamen sowie Familiennamen. Allerdings kann dies auch kulturell bedingt trotzdem möglich sein. Was in anderen Ländern normale Vornamen sind, können hierzulande Nachnamen sein. Dann werden sie meistens erlaubt.
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Ein Wonneproppen namens Coca-Cola wird es wohl nie geben
Auch Markennamen, die mit Vornamen identisch sind, dürfen dem Kind gegeben werden. Bei Coca-Cola oder Chevrolet allerdings hört die Toleranz zumeist auf. Im Zweifel entscheidet das Zivilstandsamt, ob der Name zulässig ist.
Nicht eingetragen in das Geburtenregister werden grundsätzlich die Mundartformen der Namen wie Ruedi (Rudolf) oder Meieli (Maja). Bekannte Kurzformen wie Alex (Alexander), Hannes (Johannes) oder Max (Maximilian) sind dagegen zulässig.
Vorname muss auf Geschlecht hinweisen
Ein oft nicht bekannter Grund ist als Voraussetzung auf die Zustimmung des Amtes der rasche Schluss auf das Geschlecht des Kindes. Bei Namen wie Andrea, Dominique, Gabriele, Sascha, Simone oder Wanja ist nicht direkt ersichtlich, ob es sich um eine männliche oder weibliche Person handelt.
Deshalb kann es vorkommen, dass das Zivilstandsamt einen zweiten Vornamen fordert oder wenigstens empfiehlt, der eindeutig auf ein Geschlecht hinweist.
Keine Zahlen oder Grossbuchstaben im Namen
Die Schreibweise des Namens ergibt sich aus den Regelungen der Rechtschreibungen. Hierzulande untypische Vornamen dürfen mit den entsprechenden Akzenten oder Sonderzeichen versehen werden.
Der Name X Æ A-XII, der Elon Musks jüngster Sohn trägt, würde hierzulande also mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden.
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