Gerichtsurteil

Guineer (34) nach Bluttat im Gefängnis Pöschwies verurteilt

· Online seit 15.09.2023, 07:18 Uhr
Ein 34-jähriger Guineer sass wegen Gewaltdelikten im Gefängnis Pöschwies. Hier kam es zu einer weiteren Bluttat, als er einem Schweizer (25) einen spitzen Gegenstand in den Hals rammte. Deswegen muss der Guineer weitere 6,5 Jahre hinter Gitter.
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Die Tat geschah am 17. Mai 2020 und wurde nun vor dem Zürcher Obergericht verhandelt. Eine Überwachungskamera zeichnete auf, wie sich mehrere Häftlinge vor der Zelle des Guineers versammeln, berichtet die «NZZ». Es kommt zu Provokationen und einige der Insassen gehen zum Guineer hinein. Als sie wieder aus der Zelle treten, rennt ihnen der 34-Jährige hinterher und sticht einen 25-jährigen Schweizer in den Hals.

Täter wie auch Opfer wurden beide wegen Gewalttaten verurteilt. Der Guineer schlug unter anderem einen Mann in einem Restaurant mit einer Glasflasche. Der Schweizer stach bei der Street Parade 2016 auf zwei Männer ein.

Racheakt oder Reaktion aus Angst?

«Es handelt sich um einen klassischen Racheakt», schildert die Staatsanwältin den Vorfall im Gefängnis Pöschwies vor dem Obergericht. Der Tat ging ein Streit auf einem Fussballplatz vorher, bei dem Täter und Opfer aneinandergerieten. Der Guineer sei ein «unberechenbarer und machohafter Mann», sagt die Staatsanwältin. Dass der Schweizer durch den Stich in den Hals nicht gestorben sei, sei nur einem Zufall zuzuschreiben.

Der Täter selbst sagt vor Gericht nur wenig. Sein Verteidiger erzählt eine andere Version der Geschichte als die Staatsanwältin. Die Rede ist von einem Angriffsplan der Häftlinge gegen den Guineer, bei dem das spätere Opfer einer der Haupttreiber gewesen sei. Der Verteidiger fordert einen Freispruch für seinen Mandanten, der aus Angst gehandelt habe.

Gericht befindet Täter für schuldig

Das Gericht verurteilt den Guineer jedoch zu 6,5 Jahren Haft. Er muss ausserdem eine Genugtuung an das Opfer zahlen und die Schweiz für zehn Jahre verlassen. Der 34-Jährige sei zwar von seinen Mithäftlingen bedrängt worden, erklärt der Gerichtsvorsitzende. Bei der Reaktion habe es sich jedoch um eine unentschuldbare Gemütsbewegung gehandelt.

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(lba)

veröffentlicht: 15. September 2023 07:18
aktualisiert: 15. September 2023 07:18
Quelle: ZüriToday

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