Zürcher Richter darf vorerst nicht mehr über Klimaaktivisten urteilen
Quelle: Umweltaktivisten blockieren im Oktober 2021 Strassen in Zürich / CH Media Video Unit / TeleZüri / Melissa Schumacher
Das Obergericht kam in seinem Entscheid zum Schluss, dass der Richter befangen sein könnte. Es hiess deshalb Ausstandsgesuche der Staatsanwaltschaft für zwei Verhandlungen gegen Klimaschützerinnen gut. Es war bereits das zweite Mal, dass sich das Zürcher Obergericht mit dem Fall befassen musste.
Das Bundesgericht hatte einen ersten Entscheid ans Obergericht zurückgeschickt, weil sich die beschuldigten Klimaschützerinnen nicht zur Sache haben äussern können. Dies holte das Obergericht nun nach - und kommt erneut zum Schluss, dass der Richter befangen sein könnte.
Keine Klima-Prozesse mehr
Der Richter kann deshalb nicht wie vorgesehen die Verhandlungen gegen zwei Klima-Aktivistinnen führen, die am 4. Oktober 2021 zusammen mit Mitstreitern die Uraniastrasse in Zürich blockiert hatten.
Eine der Verhandlungen hätte eigentlich schon im November vergangenen Jahres stattfinden sollen. Nachdem aber die «Republik» über einen Freispruch durch diesen Richter in einem ähnlichen Fall berichtete, beantragte die Staatsanwaltschaft, ihn für befangen zu erklären.
Richter müssen unvoreingenommen sein
Laut dem «Republik»-Artikel soll der Richter gesagt haben, bei der Beurteilung solcher Fälle an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden zu sein. Ein gewisses Mass an Behinderungen müsse bei Blockadeaktionen geduldet werden, sonst könne die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit nicht gewährleistet werden.
Obwohl der Richter diese Äusserung bestritt, deutete die Staatsanwaltschaft - und auch die «Republik» - seine Aussagen so, dass er die Beschuldigten bei künftigen Klima-Prozessen ebenfalls freisprechen werde. Richterinnen und Richter müssen sich jedoch mit jedem neuen Fall unvoreingenommen auseinandersetzen.
(sda/nib)
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