Familiensache

Grosse Verwirrung nach Unfall bei Winterthur – zwei Versionen, drei Strafen

11.03.2024, 08:30 Uhr
· Online seit 11.03.2024, 08:10 Uhr
Wer ist schuld und wer ist gefahren? Diese Frage stellt sich nach jedem Unfall. Im Falle einer türkischen Familie liessen sich diese Fragen nicht sofort beantworten. Mutter, Vater und Sohn erzählten ganz unterschiedliche Versionen. Am Ende wurden alle drei verurteilt.
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Der VW touchiert zuerst den Randstein und knallt dann in eine Betonstützmauer. Verletzt wird niemand. Der Unfall, welcher sich im vergangenen September in einer Winterthurer Landgemeinde ereignet hat, ist jedoch nicht so unspektakulär, wie er im ersten Moment erscheint.

Denn die Versionen zum Unfallhergang, welche die ausgerückten Kantonspolizisten zu hören bekommen, könnten unterschiedlicher nicht sein. Die Mutter, welche keinen Fahrausweis besitzt, erzählt, ihr Mann habe das Auto gelenkt. Dieser bestätigt dies. Der Sohn erzählt den Polizisten, er sei gefahren. Dies geht aus Strafbefehlen, welche ZüriToday einsehen konnte, hervor.

Mutter ohne Fahrausweis am Steuer

In Tat und Wahrheit lenkte jedoch die knapp 60-jährige Mutter den VW, obwohl sie weder einen Fahrausweis noch einen Lernfahrausweis besass. Ihr Mann sass daneben und liess die Frau unberechtigterweise das Auto steuern. Der Sohn traf gemäss den Strafbefehlen erst nach dem Crash am Unfallort ein. Die Mutter hatte ihn angerufen, um sie vor der Strafverfolgung zu bewahren.

Der genaue Unfallhergang geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Die Staatsanwaltschaft schreibt dazu einzig: «Infolge pflichtwidriger Unaufmerksamkeit verlor die Beschuldigte die Herrschaft über das von ihr gelenkte Fahrzeug.»

Alle drei verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte deshalb kürzlich alle drei, Mutter, Vater und Sohn. Zur Last gelegt werden ihnen falsche Anschuldigung, unzulässiges Ausführen von Lernfahrten, Verletzung der Verkehrsregeln, Irreführung der Rechtspflege und Fahren ohne Berechtigung.

Alle drei wurden per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Mutter als Unfallverursacherin zu 80 Tage à 30 Franken und einer Busse von 600 Franken. Der Vater zu 40 Tagessätzen à 110 Franken und einer Busse von 900 Franken. Der Sohn zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 140 Franken und einer Busse von 2000 Franken. Alle müssen ausserdem für die Verfahrenskosten von je 800 Franken aufkommen.

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veröffentlicht: 11. März 2024 08:10
aktualisiert: 11. März 2024 08:30
Quelle: ZüriToday

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