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BMW nicht eingelöst – Bülacher mit 180 km/h auf A4 erwischt

· Online seit 15.12.2023, 06:34 Uhr
Ein junger Mann aus Bülach donnert mit 180 km/h über die Autobahn, der BMW gehörte seinem Vater, Zeitweise ist auch das Nummernschild nicht eingelöst. Der 24-Jährige und sein Vater wurden nun verurteilt.
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Fast 500 PS und in rund vier Sekunden auf 100 km/h. Das ist der BMW M4. Mit diesem hochmotorisierten Sportwagen war der 24-Jährige anfangs 2022 in Höri im Zürcher Unterland unterwegs, als ihn die Polizei stoppte. Eine Routine-Kontrolle, doch der junge Mann blieb hängen.

Der BMW läuft über seinen Vater und das tiefe sechsteilige Nummernschild war nicht eingelöst. Der 57-jährige Vater hätte die Zürcher Nummernschilder eigentlich schon Monate zuvor abgegeben müssen, trotzdem war sein Sohn damit unterwegs. Vom Strassenverkehrsamt erhielt der Vater eine Verfügung, datiert vom 20.09.2022, so geht es aus dem Strafbefehl hervor, welchen ZüriToday einsehen konnte. Das Nummernschild wurde eingezogen.

180km/h auf der Autobahn

Der Filou, ein selbständiger Finanzberater, liess sich nach dem Kontakt mit der Polizei im Februar 2022 nicht von Verkehrsdelikten abhalten. Im April, der BMW M4 war nun wieder eingelöst, diesmal mit 900'000 Nummer, war der 24-Jährige viel zu schnell unterwegs. Auf der Autobahn im Säuliamt erwischte ihn die Kantonspolizei Zürich mit rund 180 km/h auf dem Tacho.

An dieser Stelle der A4 gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, heisst der junge Mann war rund 60 km/h zu schnell unterwegs. Den Fahrausweis musste der Bülacher mit grosser Wahrscheinlichkeit abgeben. Für wie lange, ist nicht klar, denn für diese Massnahmen ist das Strassenverkehrsamt zuständig. Polizei und Staatsanwaltschaft entscheiden über das Strafmass.

Vater und Sohn verurteilt

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte Vater und Sohn vor kurzem per Strafbefehl. Der Vater wurde wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 150 Franken verurteilt, die Probezeit beträgt zwei Jahre. Dazu kommt eine Busse von 300 Franken und die Verfahrensgebühren von 800 Franken.

Der Sohn wurde ausserdem wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Das Verdikt der Staatsanwaltschaft in diesem Fall: 130 Tagessätze à 90 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Bezahlen muss der junge Mann eine Busse von 2000 Franken und die Verfahrenskosten von 1000 Franken. Beide Strafbefehle sind rechtskräftig.

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veröffentlicht: 15. Dezember 2023 06:34
aktualisiert: 15. Dezember 2023 06:34
Quelle: ZüriToday

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