Städtisches Alterszentrum Frohmatt

Geschäftsführer klaute Millionen und finanzierte damit Saunabesuche und Sex

· Online seit 04.08.2023, 09:38 Uhr
Jahrelang liess der Geschäftsführer des städtischen Alterszentrums Frohmatt in Wädenswil Millionen Franken auf sein Privatkonto fliessen. Nun ist klar, was er sich damit leistete: Kleider von Luxusmarken, Ferienwohnung in Barcelona und «sexuelle Dienstleistungen».
Anzeige

In rund zwei Wochen steht der ehemalige Geschäftsführer des städtischen Alterszentrum Frohmatt vor dem Bezirksgericht Zürich. Die Anklage: Über 12 Jahre lang habe er die Konti der Familienausgleichskasse geplündert, die Stadt Wädenswil betrogen und sich als Geschäftsführer des Alterszentrums Frohmatt Geld für scheinbare Rechnungen auf sein privates Konto zahlen lassen.

Kleider von Luxusmarken und Ferienwohnung in Barcelona

Vor zwei Jahren flog der Mann auf, wurde entlassen und verzeigt. Bis heute war nicht klar, welchen Schaden er dabei anrichtete und wofür er die illegal eingestrichenen Geldsummen nutzte. Nun hat die Staatsanwaltschaft des Kantons den Schaden veröffentlicht, den sie auf über 2 Millionen Franken schätzt, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. Allein im Jahr 2011 strich er über eine halbe Million Franken ein.

Damit finanzierte der ehemalige Geschäftsführer des Alterszentrums ein pompöses Luxusleben. Kleider von Luxusmarken, teure Essen in exklusiven Läden, eine Mietwohnung in Barcelona. Auch Besuche in Saunaclubs und sexuelle Dienstleistungen seien mit dem Geld bezahlt worden, wie es in der Anklageschrift heisst.

Kontrollen haben versagt

Dass es zu dem enormen Betrug kommen konnte, hänge zum einen mit den cleveren Verschleierungsmethoden des ehemaligen Geschäftsführers zusammen. Zum anderen mit den fragwürdigen Kontrollen, wie es weiter heisst. So schien der Mann sowohl in Wädenswil als auch bei der Familienausgleichskasse grosses Vertrauen genossen zu haben und dementsprechend nicht gut genug untersucht worden zu sein.

Die Verhandlung in zwei Wochen am Bezirksgericht Zürich wird im abgekürzten Verfahren stattfinden. Der Grund: Der Mann akzeptiert den Urteilsvorschlag des Gerichts. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, von welchen er die ersten sechs Monate absitzen muss. Die übrige Zeit soll bedingt aufgeschoben werden. Den verursachten Schaden muss der ehemalige Geschäftsführer zurückzahlen.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 4. August 2023 09:38
aktualisiert: 4. August 2023 09:38
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch