Party im Freien

Für einen Event im Wald brauchst du eine Bewilligung – aber nicht immer

· Online seit 26.06.2023, 16:40 Uhr
Planst du eine Veranstaltung im Freien, gilt es einige Dinge zu beachten. Dazu gehören die Anzahl Personen, verwendetes Equipment und die Art der Veranstaltung. Verboten sind Partys im Wald nämlich nicht, sondern nur eine Frage der Bewilligung.

Quelle: CH Media Video Unit / Silja Hänggi

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Nachdem das Technofestival «Children of Panacea» im Wädenswiler Wald stattfand, wurden Stimmen laut, die sich ab der Veranstaltung störten. Die Stadt Wädenswil beantwortete eine Beschwerde damit, dass man den Veranstaltenden die Bewilligung nach Absprache mit dem zuständigen Förster erteilte habe.

Alles darf man in den Zürcher Wäldern aber nicht. Es gelten grundsätzliche Richtlinien, wann es eine Bewilligung von der Gemeinde braucht und was sowieso immer verboten ist.

Wen muss ich um Erlaubnis fragen?

Wenn der Wald über das übliche Mass hinaus beansprucht wird, sprich Verpflegungsstationen aufgestellt, Zelte errichtet oder auch Wege übermässig genutzt werden, muss der Eigentümer des Waldes um Erlaubnis gefragt werden. Dies können die Gemeinde, die Stadt, aber auch eine Privatperson sein.

Wie viele Menschen dürfen an einer Veranstaltung ohne Bewilligung teilnehmen?

Wenn unter 100 Menschen anwesend sind, braucht es keine Bewilligung, aber eine Meldung bei der Gemeinde wird verlangt. Zwingend ist aber, dass die Veranstaltung im privaten Rahmen, ohne Musik und ohne Gewinn stattfindet.

Ab welcher Besucheranzahl braucht es eine Bewilligung der Gemeinde?

Nehmen mehr als 500 Personen an einer Veranstaltung teil, braucht es die Bewilligung der Gemeinde. Die braucht es auch, wenn Verstärker, Scheinwerfer und andere technische Geräte verwendet werden oder Abschrankungen geplant sind. Auch das Reiten und Velofahren abseits von Strassen und Wegen ist bewilligungspflichtig, ebenso wie der Einsatz von Motorfahrzeugen zur Organisation.

Bis wann muss ich ein Gesuch oder eine Meldung einreichen?

Eine Meldung für eine Veranstaltung mit maximal 100 Teilnehmenden muss mindestens einen Monat im Voraus platziert werden. Ein Gesuch um eine Bewilligung muss zwei Monate im Voraus eingereicht werden.

Darf ich Motorfahrzeuge für die Organisation benutzen?

Grundsätzlich ja, aber nur, wenn Fahrzeugtyp und Nummernschild vorgängig angegeben werden.

Darf ich einen Zaun um meine Veranstaltung errichten?

Nein. Motorfahrzeugrennen, Zäune und jegliche Terrainveränderungen sind gemäss kantonaler Bestimmung zu Veranstaltungen im Wald nicht erlaubt.

Wie wird mein Gesuch geprüft?

Die Gemeinde muss sicherstellen, dass der Wald nicht nachhaltig geschädigt wird und der Schutz der Wildtiere gewährleistet ist. Weiter müssen Naturschutzanliegen Sorge getragen und andere öffentliche Interessen gewahrt bleiben. Auch die Eigentümerschaft muss einverstanden sein.

Wie geht eine Gemeinde bei der Erteilung von Bewilligungen vor?

Die betroffene Gemeinde wendet sich an den kantonalen Forstdienst und weitere Stellen, wenn nötig. Das können unter anderem die kantonale Jagd- und Fischereiverwaltung oder die Fachstelle Naturschutz sein.

Kann ich alles bewilligen lassen?

Nein. Es gibt Veranstaltungen, die im Wald verboten sind und verboten bleiben. Dazu zählt das Befahren des Waldbestandes neben den Strassen und Wegen, sowie das Aufheben eines Fahrverbots. Weiter zu unterlassen sind Veranstaltungen wie Paintball oder Airsoft. Auch die Freigabe von Waldflächen für das Befahren mit Mountainbikes ist verboten.

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veröffentlicht: 26. Juni 2023 16:40
aktualisiert: 26. Juni 2023 16:40
Quelle: ZüriToday

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