Zürich

Dübendorfer droht wegen 400 Franken, einen Hund zu köpfen

Verurteilt

Dübendorfer droht wegen 400 Franken, einen Hund zu köpfen

· Online seit 12.02.2024, 10:13 Uhr
Wer auf Facebook Drohungen verschickt, muss damit rechnen, dass diese strafrechtliche Konsequenzen haben können. So wurde ein heute 27-jähriger Dübendorfer verurteilt, weil er einem Mann auf Social Media drohte, dass er seinen Hund köpfen werde.
Anzeige

Der Verurteilte schickte die Drohung an einen Mann, der ihm 400 Franken zahlen sollte. Er habe Anspruch auf das Geld, zitiert ihn «Züriost» im entsprechenden Strafbefehl. Wenn der Dübendorfer das Geld nicht bekomme, dann werde er den Hund des Mannes köpfen und dem Geschädigten einen Finger abschneiden.

Der Hundehalter ging nicht auf die Drohung ein und erstattete Strafanzeige. Wegen versuchter Nötigung wurde der 27-Jährige zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen über 50 Franken verurteilt. Die Probezeit für den Dübendorfer beträgt vier Jahre. Er muss ausserdem die Verfahrenskosten über 920 Franken begleichen.

Frau droht mit Schlägen ihres serbischen Ehemanns

Auch eine Pfäffikerin kassierte wegen Nachrichten, die sie via Social Media verschickte, eine Busse. Sie drohte einem Mann mit Schlägen, ihr serbischer Gatte würde ihm «wahrschindlich sogar zwei ad Ohre haue». Ausserdem kündigte die Frau an, dass sie den Mann bei der nächsten Begegnung anspucken werde.

Die heute 55-Jährige kassierte eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken. Darüber hinaus muss sie eine Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten über 800 Franken zahlen. Das Urteil lautet auf mehrfache Beschimpfung und Drohung.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

(lib)

veröffentlicht: 12. Februar 2024 10:13
aktualisiert: 12. Februar 2024 10:13
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch