Banker filmt Ex-Frau heimlich im Badezimmer
Nichtsahnend stand die blonde Frau im Badezimmer ihres Reihenhauses. Ein Ort, an welchem die Intimsphäre gewährleistet sein sollte, ein vermeintlich sicherer Ort.
Nicht so im Badezimmer des Hauses im Zürcher Unterland. Die Frau wurde in den Jahren 2017 und 2018 mehrfach heimlich gefilmt. Die Kameras waren im Wäschewäschekorb und anderen Orten im Badezimmer versteckt, sodass sie die Frau nicht bemerkte. Platziert hatte sie der damalige Partner der Frau, ein in leitender Funktion tätiger Banker aus dem Zürcher Unterland. Das Ziel: Nacktaufnahmen der Ehefrau.
Zufallsfund auf Speichermedium
Als Spanner enttarnt wurde der Banker aber erst Jahre nach den Aufnahmen. Durch Zufall. Seine mittlerweile Ex-Frau entdeckt die Videos auf einem Speichermedium im März 2023, wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, den ZüriToday einsehen konnte. Sie zeigt ihren Ex-Mann an. Die Polizei durchsuchte daraufhin die Wohnräume des Mannes und fand weitere Aufnahmen.
18'800 Franken Geldstrafe und Busse
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte den Mittfünfziger wegen Verletzung des Geheim und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Die Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 180 Franken wurde bedingt ausgesprochen. Das bedeutet: Lässt sich der Mann in den kommenden zwei Jahren nichts zuschulden kommen, muss er diese nicht bezahlen.
Die Anzahl Tagessätze bemisst sich an der Schwere der Tat, die Höhe der Tagessätze am Einkommen des Beschuldigten. Die Busse in der Höhe von 2500 Franken und die 800 Franken Verfahrenskosten muss er zwingend begleichen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
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