Ein heute 51-jähriger Schweizer kassierte eine Busse, weil er die erlaubten zwei Stunden Parkzeit auf einem kostenpflichtigen Parkplatz in der Stadt Zürich nicht einhielt. Ihm wurde fahrlässiges Handeln vorgeworfen, Kostenpunkt: 40 Franken Strafe plus 90 Franken Gebühren. Er akzeptierte den Strafbefehl nicht.
Obergericht spricht Beschuldigten frei
Am Bezirksgericht erklärte der Mann, dass er durch «menschliche biologische Hauptbedürfnisse» daran gehindert worden sei, sein Fahrzeug rechtzeitig abzuholen. Der Schuldspruch und die 40-Franken-Busse wurden trotzdem bestätigt. Zusätzlich sollte er jetzt noch 440 Franken Untersuchungskosten und 600 Franken Gerichtsgebühr bezahlen, wie die «NZZ» schreibt.
Der 51-Jährige zog den Fall weiter ans Obergericht. Das Verfahren wurde schriftlich durchgeführt. Schliesslich wurde er freigesprochen. Die 2. Strafkammer des Obergerichts hielt fest, dass es «im Allgemeinen nicht abwegig» sei, sich wegen einer persönlichen «Notsituation» um wenige Minuten zu verspäten. Der Beschuldigte habe die Parkzeit zum Beispiel nicht aus Nachlässigkeit überschritten.
(hap)