Zürich

Darum sitzt Straftäter Brian wieder in U-Haft

33 Vorfälle

Darum sitzt Straftäter Brian wieder in U-Haft

23.11.2022, 08:47 Uhr
· Online seit 23.11.2022, 08:19 Uhr
Eigentlich wollte das Zürcher Obergericht den bekanntesten Schweizer Straftäter aus der U-Haft entlassen. Die Staatsanwaltschaft wehrte sich aber erfolgreich dagegen. Nun ist klar, was dem 27-Jährigen konkret vorgeworfen wird.
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Der Justiz-Krimi um Brian geht weiter. Nachdem das Zürcher Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine erneute U-Haft für den 27-Jährigen angeordnet hatte, werden nun die konkreten Vorwürfe gegen den Straftäter bekannt. Es handelt sich um Delikte, die Brian während seiner Haftzeit begangen haben soll – insgesamt sind 33 Vorfälle aufgelistet.

Quelle: Brian soll erneut ins Gefängnis / Beitrag vom 3. November 2022 / TeleZüri

Brian und seine Anwälte haben dem Tagesanzeiger, der NZZ und der «Republik» Einsicht in die Akten der laufenden Strafuntersuchung gewährt. Der schwerwiegendste Vorwurf: Im Winter 2019 zerbrach Brian in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies gewaltsam eine Sicherheitsscheibe und warf ein Stück davon gegen die Zellentür. Die Zellentüre war gemäss Staatsanwaltschaft einen Spalt geöffnet. Der dahinter stehende Aufseher zog sich blutige Kratzer zu.

Für die Staatsanwaltschaft ist das als versuchte schwere Körperverletzung zu werten. Brians Verteidiger argumentieren hingegen, sein Mandant habe niemanden verletzen wollen – er habe die Männer hinter der Türe gar nicht gesehen.

Brian war an Händen und Füssen gefesselt

Zum Zeitpunkt des Glasscheiben-Vorfalls sass Brian bereits seit mehr als fünf Monaten in einer pink gestrichenen Zelle in Einzelhaft. Die ersten vier Monate war sein Fenster gemäss Medienbericht mit einer lichtdurchlässigen Folie abgedeckt. Kontakte zu Mitgefangenen hatte er nicht. Er drufte nur eine Stunde pro Tag aus der Zelle in einen speziell abgesicherten Spazierhof. Allein, in Hand- und Fussfesseln.

Es handelt sich dabei um eine Haftform, die gemäss internationalem Recht höchstens für ein paar Tage zulässig ist, weil sie schwere psychische und physische Schäden verursachen kann.

Brians Anwälte beschweren sich

Am Montag haben die Anwälte von Brian beim Zürcher Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts eingelegt. Es bestehe keine Wiederholungsgefahr, argumentieren sie. Die Gewaltausbrüche Brians seien mit der Einzelhaft erklärbar, zitiert der Tagesanzeiger die Anwälte. Brian selbst sagte am Dienstag in der Sendung Club von SRF: «Niemand in der Öffentlichkeit muss vor mir Angst haben.»

(jos)

veröffentlicht: 23. November 2022 08:19
aktualisiert: 23. November 2022 08:47
Quelle: ZüriToday

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