Zürich

18-Jähriger schlitzt am Albanifest Kontrahenten den Arm auf

Verurteilt

18-Jähriger schlitzt am Albanifest Kontrahenten den Arm auf

· Online seit 25.09.2023, 08:09 Uhr
Am Albanifest im vergangenen Juli kam es zwischen Gruppen junger Männer zu einem Streit. Der zuerst verbale Streit artete jedoch schnell zu einem Handgemenge mit Messereinsatz aus. Konsequenz sind eine klaffende Schnittwunde und eine Verurteilung.
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Der Streit unter den Jugendlichen eskalierte am Rande des Festgeländes. Es ist der 2. Juli 2023, Samstagnacht am Albanifest. Zwei Gruppen junger Männer begegnen sich auf Höhe Stadthausstrasse 21, im Durchgang der Berufsfachschule Winterthur. Es kommt zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Gruppen, so geht es aus einem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, hervor.

Ein 18-Jähriger fordert von einem Kontrahenten eine Entschuldigung, dieser kommt der Aufforderung jedoch nicht nach. Es kommt zu einem Handgemenge, Faustschlägen und Ohrfeigen – angezettelt vom späteren Opfer.

Kollege zückt Messer

Im Verlaufe des Streits zückt ein Kollege des späteren Täters ein Messer. Der junge Mann fuchtelt damit herum, um die Kontrahenten fernzuhalten. Dies gelingt ihm jedoch nicht. Er wird festgehalten und das Messer geht daraufhin in die Hände des 18-jährigen Winterthurers. Auch dieser fuchtelt damit herum, um sich gemäss eigener Aussage zu verteidigen.

Im Gegenzug will der Kontrahent das Messer wegkicken. Schlussendlich trifft der Messerfuchtler seinen Kontrahenten am linken Unterarm und verletzt ihn. Die vier Zentimeter lange klaffende Schnittwunde muss von der Sanität behandelt werden.

Die Polizei beschlagnahmte nach dem Streit mehrere Handys und zwei Sturmhauben. Was die Jugendlichen mit den Sturmhauben im Sinn hatten, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.

Geldestrafe und Busse

Der junge Winterthurer wurde nun wegen einfacher Körperverletzung verurteilt. Das Verdikt der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland: eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätze à 30 Franken und eine Busse von 700 Franken.

Die Geldstrafe muss der Mann jedoch nur bezahlen, wenn er sich in den kommenden zwei Jahren nochmals etwas Ähnliches zuschulden kommen lässt. Zusätzlich muss der 18-Jährige für die Verfahrenskosten von 1000 Franken aufkommen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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veröffentlicht: 25. September 2023 08:09
aktualisiert: 25. September 2023 08:09
Quelle: ZüriToday

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