Gefälschte Zertifikate

Zwei Winterthurer Corona-Maskenhändler kommen vor Gericht davon

· Online seit 14.03.2023, 13:34 Uhr
Als im März 2020 die Coronazahlen in der Schweiz rasant anstiegen, nahm auch die Nachfrage nach Schutzmasken rapide zu. Zwei Winterthurer und eine Schwyzer Firma sahen darin ein Geschäft. Drei Jahre später standen sie alle vor Gericht.
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350'000 FFP2-Masken aus China. So lautete die Bestellung zweier Winterthurer Geschäftskollegen. Sie beschlossen im März 2020, ihre Verbindungen nach China zu nutzen. Um zu helfen, sagen sie. Eigentlich wollten sie aber einfach Geld verdienen, schreibt der Landbote

Einen Grossteil der Masken kaufte eine Firma im Kanton Schwyz. Vier Kollegen gründeten die Firma – ebenfalls im März 2020. Auch sie wollten nur helfen, sagt die Anwältin. Auch sie wollten nur Geld machen, meint der Richter.

Gefälschte Echtheitszertifikate

Im Fall vor dem Bezirksgericht Winterthur geht es um knapp eine Viertelmillion Franken. Die Schwyzer Firma kaufte bei den zwei Winterthurer Geschäftskollegen einen Grossteil der Masken. Dem Verkaufsvertrag angehängt war ein Echtheitszertifikat, ausgestellt durch eine italienische Firma, welche Produkte zertifiziert. Das Problem dabei: Die Zertifikate waren gefälscht und die Masken wertlos.

Laut dem Landboten mussten die Winterthurer das auch gewusst haben, spätestens ab Anfang Oktober 2020. Da soll das Bundesamt für Unfallverhütung die beiden Beschuldigten kontaktiert, einen Rückruf der Masken angeordnet und den weiteren Verkauf verboten haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Winterthurern vor, die Schwyzer Firma betrogen zu haben. Die Winterthurer stehen als Beschuldigte vor Gericht, die vier Kollegen von der Schwyzer Firma derweil als Privatkläger.

Schwyzer Firma handelte «sehr blauäugig»

Der Einzelrichter sprach die beiden Winterthurer frei und wies auch die Forderung von über 700'000 Franken der Schwyzer Firma komplett ab. Denn niemand weiss, welche Masken wirklich geliefert wurden. Man könne das aufgrund der Akten nicht nachvollziehen. Es könnte also auch sein, dass die gelieferten Masken die Tragenden geschützt hätten – trotz des gefälschten, ungültigen Zertifikats.

Die Schwyzer Firma hatte die Masken beim Empfang ausserdem nicht kontrolliert, obwohl das gemäss Gesetz ihre Pflicht gewesen wäre. Der Richter sagt bei der Urteilseröffnung dann auch, dass die Schwyzer Firma «sehr blauäugig» gehandelt hätte. Die Erfahrung in der Branche hätte ihnen gefehlt. «Sie haben einfach das schnelle Geld gesehen», sagt der Richter zum Schluss.

Die Schwyzer Firma äusserte sich nicht zum Urteil. Und die auch Winterthurer Geschäftskollegen schwiegen während der Verhandlung. Ihre Firma hat mittlerweile Konkurs gemacht.

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veröffentlicht: 14. März 2023 13:34
aktualisiert: 14. März 2023 13:34
Quelle: ZüriToday

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