Mietzinserhöhung

Zürcher Vermieter erhöht Miete um 25 Prozent – das sollten Betroffene wissen

· Online seit 24.02.2023, 07:21 Uhr
Beschliesst der Vermieter eine Mietzinserhöhung, ist das für die Mieterschaft nie angenehm. Dennoch gibt es Möglichkeiten, den Entschluss anzufechten. Dabei muss nicht vor einer Kündigung gefürchtet werden – der Kündigungsschutz nimmt sogar zu.
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Wohnen in Zürich – dieses Thema ist in der Stadt Zürich ein Dauerbrenner und hat erst kürzlich sogar eine unrühmliche Grossdemo provoziert. Die Mietzinsen und Nebenkosten steigen, teure Büros und Wohnungen werden gebaut (Beispiel Wollishofen), für den Durchschnittsbürger erschwinglicher Wohnraum schwindet. Der Mieterinnen- und Mieterverband hat am Montag sogar eine staatliche Mietzinskontrolle gefordert.

Argumente, dass es einen solchen bräuchte, liefert folgendes Beispiel: Auf der Plattform Reddit schildert ein User, dass sein Mietzins um satte 25 Prozent gestiegen sei. Für das Schlichtungsverfahren müsse er nun Vergleichsobjekte sammeln – Mietverträge von ähnlichen und vergleichbaren Wohnungen in der Stadt Zürich, die belegen, dass die Erhöhung ungerechtfertigt ist. Er bittet die Reddit-Community, ihm dabei zu helfen.

Beilegen von Vergleichen ist nicht obligatorisch

Bloss: Im Fall eines Schlichtungsverfahrens gibt es gar keine Beweislast, die bei der Mieterschaft liegt. Fechtet diese die Mietzinserhöhung an, so hat sie der Schlichtungsbehörde bloss das Anfechtungsformular zuzuschicken, und zwar innert 30 Tagen nach Erhalt des Mietzinserhöhungsentscheids.

Beilegen muss sie den aktuellen sowie frühere Mietverträge oder Dokumente, die vergangene Mietzinse für dieselbe Wohnung dokumentieren. Dadurch wird für die Behörde ersichtlich, wie sich dieser bis anhin bewegt hat. Das Beilegen von anderen Mietverträgen als Vergleich ist nicht obligatorisch. Hat im oben genannten Fall die Vermieterschaft etwa unrechtmässig Druck auf die Mieterschaft ausgeübt? Eine Anfrage von ZüriToday liess der Reddit-User unbeantwortet.

Falls dem so gewesen wäre, könnte die telefonische Rechtsberatung des Mieterinnen- und Mieterverbands weiterhelfen. Für Mitglieder ist diese kostenlos – genauso wie das Weiterziehen der Erhöhung an die Schlichtungsbehörde, und zwar für alle Mieterinnen und Mieter. Erst, falls dort keine Lösung gefunden wird und die Angelegenheit vor ein Gericht kommt, fallen Anwalts- und Verfahrenskosten an.

Kündigungsschutz wird gestärkt

Was der Mieterinnen- und Mieterverband grundsätzlich empfiehlt: Dass die Mieterschaft eine mit Zahlen belegte Begründung für die Erhöhung der Miete verlangt. Dadurch könnten eventuell Unklarheiten oder Missverständnisse aus der Welt geschafft werden, oder die Erhöhung erscheint verständlicher.

Auf jeden Fall gilt: Ohne einen plausiblen Grund darf der Mieterschaft nicht gekündigt werden; Im Fall einer Mietzinsanfechtung wird der Kündigungsschutz sogar verstärkt. Sie braucht also nicht zu befürchten, für die Anfechtung bestraft oder vor die Wahl zwischen Akzeptieren der Erhöhung oder Kündigung gestellt zu werden.

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veröffentlicht: 24. Februar 2023 07:21
aktualisiert: 24. Februar 2023 07:21
Quelle: ZüriToday

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