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Zürcher Obergericht bestätigt erstmals einen Freispruch für Klimaaktivistinnen

Gerichtsurteil

Zürcher Obergericht bestätigt erstmals einen Freispruch für Klimaaktivistinnen

· Online seit 18.07.2023, 16:20 Uhr
Bis jetzt hat noch nie eine zweite Instanz im Kanton Zürich Klimaaktivistinnen und -aktivisten wegen einer Blockade freigesprochen. Das ändert sich nun. Das Obergericht stuft das Vergehen als zu gering ein.

Quelle: Umweltaktivisten blockieren im Oktober 2021 Strassen in Zürich / CH Media Video Unit / TeleZüri / Melissa Schumacher

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Rückblende: Im Oktober 2021 blockieren Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten die Uraniastrasse und werden von der Polizei weggeführt. Der Fall landet vor dem Bezirksgericht Zürich, wo der Richter eine Frau freispricht, die am Protest teilgenommen hat. Er sei nicht mehr bereit, friedliche Demonstranten schuldig zu sprechen und solche staatlichen Straf­aktionen zu unterstützen, soll der Richter seinen Freispruch laut «Tages-Anzeiger» erklärt haben.

Damals erwirkte die empörte Staatsanwaltschaft, dass der betreffende Richter in den Ausstand treten musste. Auch sonst hat die Staatsanwaltschaft bisher alle Freisprüche in solchen Fällen erfolgreich angefochten. Bis jetzt.

Erster Freispruch vor Obergericht

Am vergangenen Freitag standen zwei Frauen vor dem Obergericht, die an einer Strassenblockade teilgenommen hatten. Von der Bezirksrichterin war der Freispruch damit argumentiert worden, dass die Aktion nur wenige Minuten gedauert habe und keine übermässige Zwangswirkung auf den Verkehr ausgeübt worden sei. Der vorsitzende Oberrichter stimmte dieser Sichtweise zu und begründete den Freispruch damit, dass die Frauen auf den Klimawandel aufmerksam machen wollten. Es war das erste Mal, dass die Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall eine Niederlage erlitt.

Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen.

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(oeb)

veröffentlicht: 18. Juli 2023 16:20
aktualisiert: 18. Juli 2023 16:20
Quelle: ZüriToday

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zueritoday@chmedia.ch