Dietikon

Ungare chillt in den Ferien statt vor Gericht zu erscheinen

· Online seit 19.09.2023, 16:49 Uhr
Weil er im Mai 2022 doppelt so schnell wie erlaubt und angetrunken über die Mutschellenstrasse raste, hätte sich ein 38-jähriger Ungare am Dienstag vor Gericht verantworten müssen. Aufgetaucht ist der Beschuldigte aber nicht – mit kurioser Entschuldigung.
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Am Dienstag hätte ein 38-jähriger Mann aus Ungarn, der in Richterswil wohnt, beim Bezirksgericht Dietikon auftauchen sollen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 31. Mai 2022 mit seinem Jaguar mit 121 Kilometern pro Stunde Richtung Spreitenbach durch den Tunnel Mutschellenstrasse gefahren zu sein. Dazu, dass auf der Strecke nur 60 Kilometer pro Stunde erlaubt wären, sei der Mann angetrunken gewesen.

Bedingte Strafe und Busse

Wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie wegen Fahren in fahrunfähigem Zustand beantragte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie eine Busse von 500 Franken, schreibt die «Limmattaler Zeitung».

Die für den Dienstag angesetzte Verhandlung hätte in einem abgekürzten Verfahren durchgeführt werden sollen. Der 38-Jährige befand sich zum Verhandlungszeitpunkt jedoch gar nicht in der Schweiz, sondern in Ungarn. Er weilte in Budapest in den Ferien.

Auch sein Verteidiger erfuhr dies offenbar erst am Vortag der Verhandlung. Sein Mandant habe sich den Verhandlungstermin falsch eingetragen und werde erst am Dienstagabend wieder in der Schweiz sein. «Es war ihm sehr peinlich», erklärte der Anwalt, der mit seinem Mandanten telefoniert hatte. Auch ein Umbuchen der Flüge sei nicht mehr möglich gewesen.

Kein Grund für Dispensation

Der Anwalt habe noch am Abend vor der Verhandlung versucht, eine Vollmacht und ein Dispensationsgesuch beim Gericht einzureichen. Die E-Mail sei aber beim Gericht nie angekommen. Der Bezirksrichter verkündete am Dienstag nach einer kurzen Pause, dass das Gesuch abgewiesen werde. Einerseits sei ein «Versehen» kein triftiger Grund und anderseits sei die Anwesenheit des Beschuldigten nicht zwingend notwendig.

Der 38-Jährige wird nun voraussichtlich am 17. Oktober vor Gericht einfinden – dieses Mal wirklich und so meinte der Richter zum Anwalt des Ungaren: «Vielleicht sollten sie ihn zwei Tage vorher anrufen, um sicherzugehen, dass er den richtigen Termin eingeschrieben hat». Dem Urteilsvorschlag hatte der Ungar bereits zugestimmt.

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(roa)

veröffentlicht: 19. September 2023 16:49
aktualisiert: 19. September 2023 16:49
Quelle: ZüriToday

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