Vor dem Bezirksgericht beteuerte die Beschuldigte wiederholt, sie habe nicht beabsichtigt, die Rechnung des Luxushotels offenzulassen. Vergeblich – der Richter verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 1800 Franken. Hinzu kommt eine Gerichtsgebühr von 1200 Franken.
Frau zerrt Fall vor Gericht
Dass der Fall überhaupt vor Gericht landete, hat sich die Frau selbst zuzuschreiben. Sie hatte nämlich einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken angefochten, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Obwohl der Richter die Beschuldigte darauf hinwies, dass sie bei einer Verurteilung noch härter bestraft würde, bestand sie auf einem Urteil.
Die Frau, die als Selbstständige im Personalwesen arbeitet, hatte am 19. Dezember 2020 im Dolder eingecheckt und eine Prepaid-Kreditkarte hinterlegt, die keinerlei Guthaben mehr enthielt. Ehe sie das Zimmer räumen musste, übernachtete sie elfmal für fast 600 Franken pro Nacht, was zusammen mit Konsumationen zur Gesamtrechnung von 8121.50 Franken führte.
Schon im Dreisternhotel nicht bezahlt
«Ich glaubte beim Einchecken, dass ich die Rechnung bezahlen kann», wird sie im Tages-Anzeiger zitiert. Rückblickend betrachtet, räumt sie ein, es sei ein Fehler gewesen, beim Zimmerbezug nicht sichergestellt zu haben, dass das Geld vorhanden war.
Der Richter wollte ihr denn auch nicht unterstellen, die Zechprellerei mit voller Absicht unternommen zu haben. Aber sie habe die Straftat in Kauf genommen. Dafür spricht, dass die 48-Jährige vor dem Aufenthalt im Dolder bereits ein Dreisternhotel in der Zürcher Innenstadt besucht hatte und am Ende auch dort die Rechnung nicht bezahlen konnte.
(osc)