Bundesgericht entscheidet

Schaffhauser Regierung muss Akten zu Polizeikommandant offenlegen

06.01.2023, 15:33 Uhr
· Online seit 06.01.2023, 15:01 Uhr
Niederlage für die Schaffhauser Regierung: Das Bundesgericht hat entschieden, dass sie die Akten zur Entlassung eines früheren Polizeikommandanten offenlegen muss. Dieser wurde im Oktober 2018 vom Regierungsrat entlassen. Er erstritt sich später vor Gericht eine Abfindung.
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Wenn ein ehemaliger Arbeitnehmer selber in die Offenlegung der Akten einwillige, könne der Regierungsrat dies nicht wegen einer Stillschweigevereinbarung verweigern, hält das Bundesgericht in seinem Entscheid fest, der am Freitag publiziert wurde.

In diesem Fall gebe es keine öffentlichen oder privaten Interessen, die einer Bekanntgabe entgegenstehen würden. Die Tätigkeiten dieses Kadermitarbeiters stünden im Zusammenhang mit öffentlichen Aufgaben und seien deshalb dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellt.

Bundesgericht gibt «Schaffhauser Nachrichten» Recht

Das Bundesgericht gibt somit dem Chefredaktor der «Schaffhauser Nachrichten» Recht, der die Akten nun definitiv sehen darf. Die Zeitung hatte Einsicht in alle Akten verlangt, die mit der Entlassung des Polizeikommandanten zusammenhängen, also in das Personaldossier, in E-Mails und Sitzungsprotokolle.

Der Regierungsrat wollte die Unterlagen aber nicht offenlegen. Im November 2019 verweigerte er wegen «überwiegender privater Interessen» die Akteneinsicht. Er habe seinen Angestellten gegenüber eine Fürsorgepflicht. Die Veröffentlichung der Unterlagen könne den Persönlichkeitsschutz «massiv gefährden».

Ex-Polizeikommandant hat nichts dagegen

Selber kein Problem mit der Offenlegung hatte jedoch der Hauptbetroffene, der entlassene Polizeikommandant. Würden die «Schaffhauser Nachrichten» Einsicht erhalten, würde ihn das gar nicht stören.

Dies war der Hauptgrund, weshalb auch schon das Schaffhauser Obergericht der Zeitung Recht gab. Es wies den Regierungsrat an, die Akten offenzulegen. Schwärzungen seien dabei «konkret zu begründen». Sie seien etwa dort angebracht, wo andere Mitarbeitende erwähnt würden.

Anonymisierung bringt in Schaffhausen nichts

Der Regierungsrat gelangte aber ans Bundesgericht und forderte, dass der Entscheid des Obergerichts aufgehoben werde. Er wollte gar nichts offenlegen, nicht einmal mit Schwärzungen.

Der Kanton Schaffhausen und damit auch die betroffene Verwaltungseinheit seien so klein, dass eine Anonymisierung der Akten ohnehin nicht zielführend sei, begründete der Regierungsrat seinen Weiterzug nach Lausanne.

Gerichtskosten muss der Kanton Schaffhausen trotz Misserfolgs in Lausanne keine berappen. Er muss den «Schaffhauser Nachrichten» aber 2500 Franken für den Anwalt zahlen.

Ex-Kommandant erhielt neun Monatslöhne

Etwas tiefer in die Tasche greifen musste die Schaffhauser Regierung in dem Gerichtsverfahren, welches der entlassene Kommandant gegen den Kanton führte. Das Schaffhauser Obergericht kam im September 2021 zum Schluss, dass den Kommandanten kein «überwiegendes Verschulden» an seiner Entlassung treffe. Das Gericht sprach ihm deshalb eine Abfindung in der Höhe von neun Monatslöhnen zu.

(sda/oeb)

veröffentlicht: 6. Januar 2023 15:01
aktualisiert: 6. Januar 2023 15:33
Quelle: ZüriToday

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