Wipkingen

Strassenlärm verunmöglicht erneut Wohnungsbau in Zürich

· Online seit 21.04.2022, 13:06 Uhr
Eine Wohnbaugenossenschaft darf zwei in die Jahre gekommenen Mehrfamilienhäuser in Zürich-Wipkingen nicht durch einen Neubau ersetzen. Grund dafür ist der Strassenlärm, wie das Bundesgericht entschieden hat.
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Geplant war ein Neubau mit 22 Wohnungen an der Rotbuchstrasse in Zürich, wie dem am Donnerstag publizierten Entscheid des Bundesgerichts zu entnehmen ist. Die Wohnbaugenossenschaft muss das Projekt nun definitiv fallen lassen. Zuvor hatte bereits das Zürcher Verwaltungsgericht kein grünes Licht gegeben.

Ausschlaggebend war der Lärm, der von der Rotbuchstrasse ausgeht. Dieser hätte zu einer Überschreitung der Grenzwerte auch in der Nacht geführt. Die Lärmproblematik war von Anfang an bekannt.

«Abweisende Strassenschlucht»

Mit verschiedenen planerischen und architektonischen Massnahmen wurde versucht, den Lärm für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner zu minimieren – vergeblich. Auch drastische Massnahmen wie das Errichten einer weitgehend geschlossenen Fassade hin zur lärmigen Strasse konnten das Projekt nicht retten.

Eine ausdruckslose Fassade mit kleinen Öffnungen und Fenstern zur natürlichen Bad- und Treppenhausbelichtung führe zu einer abweisenden Strassenschlucht, entschied das Bundesgericht.

Nicht das erste gescheiterte Projekt

In der Stadt Zürich sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere, teils grosse Wohnbauprojekte an Lärmvorschriften gescheitert. Das wohl grösste Projekt war die Siedlung Brunaupark in Wiedikon.

Laut kantonalem Baurekursgericht wären zu viele der dort geplanten 500 Wohnungen übermässig mit Lärm belastet gewesen. Die Eigentümerin, die CS-Pensionskasse, kündigte an, für das Areal ein neues Bauprojekt ausarbeiten zu wollen.

(sda/log)

veröffentlicht: 21. April 2022 13:06
aktualisiert: 21. April 2022 13:06
Quelle: ZüriToday

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