Erstunterzeichnerin Wilma Willi (Grüne, Stadel) sagte, dass die Forderung zeitgemäss sei, auch wenn der Regierungsrat dagegen sei. Eine automatische Gesichtserkennung oder die Erfassung anderer biometrischen Daten im öffentlichen Raum verstosse gegen die Grundrechte.
Besonders schützenswert
Auch eine Mehrheit der Politikerinnen und Politiker habe sich vor den Wahlen 2023 gegen den Einsatz ausgesprochen, sagte Willi. Zeitlich und örtliche Ausnahmen mit Bewilligungspflicht sollen mit der Motion möglich sein.
Nicola Yuste (SP, Zürich) warnte, dass die Grundrechte gefährdet seien, das Missbrauchspotenzial sei gross. Nathalie Aeschbacher (GLP, Zürich) lehnte eine anlasslose Identifizierung ab. Biometrische Daten seien besonders schützenswert, die Wahrung der Grundrechte müsse oberste Priorität haben.
Polizei nicht einschränken
Die bürgerlichen Parteien sprachen sich gegen die Motion aus. Christina Zurfluh Fraefel (SVP, Wädenswil) fand, die Polizei sollte die Möglichkeit haben, etwa bei gewalttätigen Demonstrationen mit Gesichtserkennung zu arbeiten.
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Janine Vannaz (Mitte, Aesch) fand die automatische Gesichtserkennung nicht unproblematisch. Sie könnte Menschen abschrecken, Grundrechte auszuüben. Ihre Partei nehme die Bedenken ernst. Der Regierungsrat habe die Problematik jedoch erkannt.
Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) hielt im Namen des Regierungsrats eine gesetzliche Änderung nicht für nötig. Die Grundlagen reichten bereits aus, um mit den riskanten Technologien umzugehen.
Der Kantonsrat lehnte die Motion mit 86 zu 81 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
(sda/joe)