1. Mai entfacht Debatte um Gummischrot-Verbot
Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli
Bei der unbewilligten Nachdemo am 1. Mai in Zürich verletzte sich eine Person schwer: Durch den Einsatz von Gummischrot soll ein Demonstrant sein Auge verloren haben. Eine Campax-Petition sammelt nun Unterschriften für ein «sofortiges schweizweites Verbot des Einsatzes von Gummigeschossen durch die Polizei».
Die Munition sei extrem gefährlich und könne schwere körperliche Schäden verursachen. Als Beispiel für diese Gefahr wird der Vorfall vom 1. Mai in Zürich genannt. Auch im Zürcher Gemeinderat sorgte der Einsatz von Gummischrot für Diskussionen.
Linke üben scharfe Kritik an der Polizei
Grüne und AL kritisieren den Polizeieinsatz vom 1. Mai scharf und kündigen politische Vorstösse mit kritischen Fragen an, berichtet der «Tagesanzeiger». «Das Auge-Ausschroten muss aufhören», fordert Walter Angst von der AL. Viele Aktivistinnen und Aktivisten hätten durch Gummigeschosse bereits schwere Augenverletzungen erlitten. Eine Fraktionserklärung der AL fordert die Suspendierung der Führungskräfte, die den Einsatz von Gummischrot beim Kanzleiareal am 1. Mai nicht verhindert hätten.
Luca Maggi (Grüne) fordert von der Stadtpolizei eine seriöse Auseinandersetzung mit dem Einsatz von Gummigeschossen. Er ruft Bürgerliche zu einem kritischen Blick auf die Polizei auf, statt einem «Repressionsfetischismus» zu huldigen.
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Bürgerliche weisen auf linke Gewalt hin
SVP-Fraktionschef Balsiger erwidert, Ursache und Wirkung dürfen in der Debatte nicht vertauscht werden. Dass eine Person beim 1. Mai ein Auge verlor, sei tragisch. Aber die Gewalt gehe von der linksextremen Seite aus. Bei Kundgebungen gebe es auch immer wieder verletzte Polizisten. Balsiger dankte der Polizei, dass sie unter dem Einsatz ihres Lebens Dienst an der Gesellschaft leiste.
Auch Andreas Egli (FDP) wies auf die linke Gewalt gegen die Polizei hin, schreibt die «Neue Zürcher Zeitung (NZZ)». Es sei bedauerlich, dass am 1. Mai jemand sein Auge verloren habe. Aber wer in einem «Sauhaufen» mitlaufe, dürfe sich über einen Schaden nicht beklagen. Schliesslich könne sich die Polizei nicht mit Wattestäbchen wehren.