Zürich

Soll ich jetzt schon heizen? Das sagt die Zürcher Energieberatung

Kälteeinbruch

Soll ich jetzt schon heizen? Das sagt die Zürcher Energieberatung

· Online seit 19.10.2023, 08:04 Uhr
Vor wenigen Tagen war noch T-Shirt-Wetter, nun trauen sich viele nur noch mit Mütze und dicker Jacke aus dem Haus. Da ist die Versuchung gross, die Heizung aufzudrehen, damit es wenigstens in den eigenen vier Wänden wohlig warm ist. Aber soll man jetzt überhaupt schon heizen?
Anzeige

Im vergangenen Winter war Heizen anlässlich der Energiekrise ein vieldiskutiertes Thema. Der Bundesrat beschäftigte sich mit der Begrenzung von Raumtemperaturen und Privatpersonen drehten wegen gestiegener Preise die Heizung oft etwas runter. Aktuell werde die Versorgungslage deutlich weniger kritisch eingeschätzt als im letzten Jahr, sagt Manuel Schmid, Projektleiter Energie und Gebäude der Stadt Zürich, auf Anfrage von ZüriToday.

Wem es in den vergangenen Tagen also zu frisch wurde in der eigenen Wohnung, der darf die Heizung ohne schlechtes Gewissen anschmeissen. «Dabei empfehlen wir aber, die Räume nicht zu überhitzen», sagt Schmid. Der sorgsame Umgang mit Energie sei unabhängig von der Versorgungslage wichtig. «Jede eingesparte Kilowattstunde Gas oder Strom leistet einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur Erreichung der Energie- und Klimaschutzziele.»

Die Energieberatung der Stadt Zürich empfiehlt, die Raumluft im Winter nicht über 21 Grad zu erwärmen. Für effizientes Heizen sollten Heizkörper freistehen, gekippte Fenster gilt es zu vermeiden.

Mietwohnung muss auf 19 bis 20 Grad beheizbar sein

Rechtlich gesehen haben Mieterinnen und Mieter Anrecht auf ein ausreichend beheizbares Zuhause. «Ausreichend heisst 20 bis 21 Grad. In einem Minergiehaus sind es 19 bis 20 Grad», erklärt Fabian Gloor vom Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz. Es wäre jedoch verschwenderisch, sämtliche Räume so stark zu beheizen, schätzt Gloor ein. Das Bundesamt für Umwelt (BFE) empfiehlt in Gängen und Schlafzimmern eine Temperatur von lediglich 17 Grad. Im Badezimmer herrschen idealerweise 23 Grad.

Ab wann eine Wohnung beheizbar sein muss, hängt laut Gloor von den entsprechenden Umständen ab. Eine gewisse Temperaturschwankung in der Nacht sei erlaubt, aber auch dann muss das Thermometer 16 bis 17 Grad anzeigen. «Die erste Hälfte des Oktobers war sehr warm, weshalb wohl viele Heizungen noch nicht in Betrieb waren.»

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

Ist die Wohnung zu kalt, winkt eine Mietzinsreduktion

Wenn die Mindesttemperatur nicht erreicht wird, sollten sich Mieterinnen und Mieter per Einschreiben bei der Verwaltung melden. Wer wegen eines Heizungsdefekts friert, hat Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. «Wie viel diese ausmacht, ist Ermessenssache», erklärt Gloor.

«Je nach Umstand kann die Mietzinsreduktion 5 bis 100 Prozent betragen.» Die Voraussetzung ist allerdings, dass die Vermieterschaft umgehend über die ungenügende Raumtemperatur informiert wird. Die Mietzinsreduktion kann auch rückwirkend verlangt werden.

veröffentlicht: 19. Oktober 2023 08:04
aktualisiert: 19. Oktober 2023 08:04
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch