Quelle: Archivvideo, 16.02.2021 / TeleZüri
Die Staatsanwaltschaft beschreibt den Mord an der dreifachen Mutter in ihrer Anklageschrift als «regelrechte Hinrichtung» und wirft dem Angeklagten «besonders skrupelloses» Handeln vor. Mit «überschiessendem Vernichtungswillen» und aus «krassem Egoismus» habe er die Frau beseitigt, nur weil er durch deren Verhalten seine Wertvorstellungen und die Familienehre verletzt gesehen habe.
Der Rentner war – mit einem Revolver und Munition im Gepäck – am 13. Februar 2021 in die Schweiz eingereist. Drei Tage später besuchte er die Frau ohne Ankündigung in deren Wohnung in Winterthur. Nachdem sie ihm einen Kaffee serviert hatte, schloss er die Türe ab, griff zur Waffe und erschoss sie mit sechs gezielten Schüssen.
Lebenslange Haftstrafe gefordert
Das Opfer und der Enkel des Beschuldigten waren seit Ende 2007 verheiratet und hatten drei Kinder. Die Ehe war jedoch gemäss Anklage voller Konflikte. Im Jahr 2020 reiste die Frau ohne Einverständnis der Familie aus Serbien in die Schweiz, liess sich in Winterthur nieder und reichte die Scheidung ein. Ihr Ehemann konnte ihr wegen einer Einreisesperre vorerst nicht nachreisen.
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Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe und eine anschliessende Landesverweisung von zehn Jahren. Die Anträge der Verteidigung werden im Laufe des Prozesses bekannt. Im Vorfeld stellte sie infrage, ob der 79-Jährige verhandlungsfähig und das Verfahren damit überhaupt durchführbar sei.
Gesundheitliche Einschränkungen
Gemäss eines Gutachtens vom vergangenen Dezember weist der Grossvater zwar leichte kognitive Defizite auf, er sei aber in der Lage, einer Verhandlung zu folgen. Das Bezirksgericht will den bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen des Mannes Rechnung tragen, indem es ausreichend Pausen und Unterbrechungen einschiebt.
(sda/bza)