Bundesgericht

Die Strafe gegen den «Emir von Winterthur» bleibt bestehen

· Online seit 20.12.2023, 14:53 Uhr
Im Jahr 2021 wurde ein Mann wegen Unterstützung krimineller Organisationen verurteilt. Dieser gilt als Sympathisant des Islamischen Staates. Der Bundesanwaltschaft fiel das Urteil zu tief aus und zog vors Bundesgericht. Dieses bestätigte am Mittwoch das gesprochene Urteil.
Anzeige

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Bundesanwaltschaft gegen die Verurteilung eines Sympathisanten des Islamischen Staates abgelehnt. Der als «Emir von Winterthur» bekannte Mann wurde im Dezember 2021 vom Bundesstrafgericht zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilte den Mann am 11. September 2020 in einem ersten Verfahren wegen Unterstützung einer kriminellen und terroristischen Organisation sowie Besitzes von Gewaltdarstellungen zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten.

Die Berufungskammer des Gerichts sprach den Mann etwas mehr als ein Jahr darauf vom Vorwurf der Gewaltdarstellungen frei. Für die IS-Unterstützung legte es die Strafe bei 36 Monaten fest, die Hälfte davon unbedingt.

Eine Säule des Salafistenkreises

Für die Bundesanwaltschaft, die im Berufungsverfahren eine Freiheitsstrafe von 55 Monaten gefordert hatte, war diese Strafe zu tief ausgefallen. Sie gelangte deshalb ans Bundesgericht.

Der Mann habe zwar in Syrien nicht selber an Kampfeinsätzen teilgenommen, da er die übliche 30-tägige Kampfausbildung nicht überstanden habe, hielt die Anklage fest. Aber er habe eine zentrale Rolle im Winterthurer Salafistenkreis gespielt. Er habe fünf Dschihad-Anwärter rekrutiert, von denen drei im Kampf starben.

Strafe detailliert begründet

In seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil erinnerte das Bundesgericht daran, dass die Unterstützung einer terroristischen Organisation mit einer Strafe zwischen drei Tagessätzen und fünf Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Das Gericht verfügt dabei über einen grossen Ermessensspielraum, um die Strafe innerhalb des im Strafgesetzbuch vorgesehenen Bereichs festzulegen.

Im vorliegenden Fall sind die Bundesrichter der Ansicht, dass ihre Kollegen in Bellinzona weder von den relevanten Aspekten abgewichen sind, noch welche vergessen haben. Das Bundesstrafgericht habe in seinem Urteil die Strafzumessung ausführlich begründet. Indem es die Strafe auf 36 Monate herabsetzte, habe es seinen Ermessensspielraum nicht überschritten.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

(sda/roa)

veröffentlicht: 20. Dezember 2023 14:53
aktualisiert: 20. Dezember 2023 14:53
Quelle: ZüriToday

Anzeige
Anzeige
zueritoday@chmedia.ch