Gossau ZH

Nackter Velofahrer haut vor Polizei ab – er schaffte 750 Meter

· Online seit 04.01.2023, 10:47 Uhr
Ein 54-Jähriger fuhr im Sommer ohne Kleider auf dem Velo durch Gossau. Als die Polizei ihn anhalten wollte, trat er in die Pedalen. Nun liegt das Urteil vor.
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Es muss wohl eine laue Sommernacht gewesen sein, als sich ein 54-Jähriger in Gossau auf sein Velo setzte. Denn ausser Helm, Schuhe und Rucksack trug er nichts, als er nach 22 Uhr auf einem Weg der Forchautostrasse in Gossau entlangfuhr. Ansonsten war er «völlig nackt», wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, der «Züriost» vorliegt.

Selbst das Blaulicht ignoriert

Doch als ihn eine Patrouille der Kantonspolizei Zürich kontrollieren wollte, hielt er nicht etwa an, sondern trat voll in die Pedale und flüchtete. Lichthupen, eingeschaltete Leuchtmatrix «Stopp Polizei», verbale Anhalte-Aufforderungen und sogar das eingeschaltete Blaulicht nützten alles nichts, all diese Zeichen habe der nackte Velofahrer «absichtlich ignoriert».

750 Meter, danach war Schluss

Sein Fluchtversuch blieb letztlich erfolglos, nach 750 Metern konnte der Velofahrer angehalten werden. Aber warum nahm er überhaupt Reissaus? Im Strafbefehl heisst es, dass er «aufgrund seiner Nacktheit Ärger befürchtete.»

Tatsächlich hat dies nun ein juristisches Nachspiel: Der 54-Jährige wurde wegen Hinderung einer Amtshandlung, der eventualvorsätzlichen einfachen Verletzung der Verkehrsregeln sowie der Übertretung der kommunalen Vorschriften der Gossauer Polizeiverordnung für schuldig gesprochen. Letzterer Punkt, weil er «gegen geltende Sitten- und Anstandsnormen der Gemeinde Gossau» verstossen habe.

Bilanz: Mindestens 1300 Franken Kosten

Kassiert hat der Velofahrer dafür eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 160 Franken – allerdings nur bedingt. Bezahlen muss er aber die zusätzlich ausgesprochene Busse von 500 Franken, ausserdem die 800 Franken Verfahrenskosten. (jaw)

veröffentlicht: 4. Januar 2023 10:47
aktualisiert: 4. Januar 2023 10:47
Quelle: ZüriToday

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