Mehrfachtäter in Uster

Menschen angeschossen und Notrufe gefälscht – Gericht verordnet Therapie

· Online seit 03.03.2023, 17:15 Uhr
Trotz einer langen Liste mit mehreren Vergehen, verurteilt das Bezirksgericht Uster einen 23-Jährigen Straftäter lediglich zu einer Therapie. Sollte diese jedoch nicht erfolgreich sein, droht dem Mann eine Gefängnisstrafe.
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Mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefälschte Sanitätsnotrufe, Judenfeindlichkeit – die Liste ist lang. Für all diese Taten musste sich ein 23-jähriger Mann am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Uster verantworten.

Der junge Mann, der als engagierte Pflegekraft arbeitet, trat im Gericht ausserordentlich korrekt und zuvorkommend auf. Trotz der vielen Delikte wird die Haftstrafe vorerst zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben.

Passanten mit Luftgewehr angeschossen

Die Vorfälle ereigneten sich zwischen Ende 2021 und Frühling 2022. Aus seiner damaligen Wohnung im Zentrum von Uster schoss der Mann mit dem Luftgewehr auf zwei Fussgänger und verletzte diese minim. Mit einem verbotenen Laserpointer hat er ausserdem einen Buschauffeur etwa drei Sekunden lang geblendet.

Wenige Tage zuvor hatte der Mann gleich zwei falsche Notrufe abgesetzt, worauf mitten in der Nacht drei Kantonspolizei-Patrouillen und 21 Feuerwehrleute grundlos ausgerückt waren. Weiter zündete er einen öffentlichen Abfalleimer an, verbreitete auf Facebook ein zutiefst judenfeindliches Inserat und verstiess unter anderem gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Tatstrafen «aus Dummheit» begangen

Als Grund für seine Taten nannte der 23-Jährige mehrmals seine eigene «Dummheit». Ausserdem war er in Uster «mit schlechten Personen zusammen» und während der Taten alkoholisiert. Obwohl er mit dem Luftgewehr, wie mit dem Laserpointer, «nie auf Menschen gezielt» habe, sehe er nun ein, dass dies «hätte gefährlich sein können».

Er relativierte die Taten damit, dass er die Menschen aus Versehen getroffen habe. Gezielt habe er auf eine Kartonbox und Verkehrstafel. Danach war er «schockiert und hatte Angst», sagte der Angeklagte. Mit dem Laserpointer wollte er nur «auf das Dach des Busses» zielen, nicht auf den Chauffeur.

«Wenn Sie diese Therapie versemmeln, gehen Sie ins Gefängnis.»

«Er hat genau gesehen, wohin er schiesst», dementierte der Staatsanwalt sein Argument mit den Schüssen aus dem Luftgewehr. Von der jugendlichen Dummheit war er nicht überzeugt und stellte eine schlechte Prognose mit Rückfallgefahr für den 23-Jährigen.

Obwohl die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung von vier Jahren unter anderem wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung verlangte, gab das Gericht dem Mann eine letzte Chance. Neben einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren erhielt er eine Busse von 500 Franken und muss die Verfahrenskosten von bis zu 20'000 Franken übernehmen.

Der Vollzug der Haftstrafe wird zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben. Interessant daran ist, dass er sich bereits vor Prozessbeginn in Behandlung befand. Diese muss er jetzt lediglich zu Ende führen. Erfolgreich, wie der Richter deutlich machte: «Wenn Sie diese Therapie versemmeln, gehen Sie ins Gefängnis». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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veröffentlicht: 3. März 2023 17:15
aktualisiert: 3. März 2023 17:15
Quelle: ZüriToday

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