Betrug

Zürcher Kioskmitarbeiter handelte mit 14'000 gestohlenen Stangen Zigis

· Online seit 27.09.2022, 18:18 Uhr
Über eine Million Franken soll der 27-jährige Tamile illegal erwirtschaftete haben, indem er Zigaretten an seinem Chef vorbei schleuste und unter der Hand weiterverkaufte. Gegen die Gefängnisstrafe wehrt er sich nicht, aber gegen den Landesverweis.
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Das kriminelle Treiben eines 27-jährigen Kioskmitarbeiters ist aufgeflogen, als die Polizei am 30. April 2020 einen anderen Kioskbetreiber hochgehen liess. Die Polizei stellte in dessen Lieferwagen  905 Stangen Zigaretten im Wert von knapp 80'000 Franken sicher. Der Kioskbetreiber hatte diese dem 27-jährigen Tamilen abgekauft.

Beim tamilischen Kioskangestellten stellten die Behörden 55'000 Franken Bargeld sicher und nahmen ihn fest. Gegen den Türken wurde ein Verfahren wegen Hehlerei eröffnet, wie die «NZZ» berichtet.

Über 14'000 Stangen Zigis

Innerhalb zweier Monate gelang es dem jungen Mann aus Sri Lanka 14 Bestellungen mit insgesamt 14'089 Stangen Zigaretten an seinem Arbeitgeber vorbei zu bestellen und an Dritte weiterzuverkaufen. Dies hat die Strafuntersuchung ergeben. Der Wert der Ware beläuft sich auf 1,196 Millionen Franken.

Im Mai 2021 verurteilte das Bezirksgericht Zürich den Mann zu 18 Monaten bedingter und 18 Monaten unbedingter Freiheiheitsstrafe. Zusätzlich wurde er für sechs Jahre des Landes verwiesen und muss seinem Ex-Arbeitgeber 888'000 Franken zurückzahlen. Die eineinhalb Jahre im Gefängnis hat er bereits abgesessen und seinem Ex-Arbeitgeber 35'000 Franken zurückbezahlt.

Für den Rest des Betrags haben die Parteien sich auf eine monatliche Ratenzahlung von 500 Franken geeinigt. Rechnet man nach, fällt auf, dass der Mann mit dieser Abmachung rund 150 Jahre benötigen würde, um die Summe vollumfänglich zu bezahlen.

Will Landesverweis unbedingt umgehen

Der Fall landete nun am Obergericht. In der Berufungsverhandlung focht der 27-Jährige nicht das Strafmass an, jedoch den Landesverweis. Der verheiratete Mann will in der Schweiz bleiben. «Es wird nichts mehr passieren», verspricht der Geständige und führt weiter aus, dass er bei den Vorstrafen, sieben an der Zahl, ledigich Bussen habe zahlen müssen. Im Gefängnis sei er zuvor noch nie gewesen. Auch habe er nicht gewusst, dass er des Landes verwiesen werden könne und gelobt Besserung.

Zum Beweis habe er sich von seinem Umfeld distanziert und bei der freiwilligen Feuerwehr beworben. Der Beschuldigte beharrt auch darauf, von seinen Abnehmern insgesamt lediglich 200'000 Franken erhalten zu haben. Diese habe er ausgeben. Für Schulden unter anderem. Wo diese herkamen ist genauso unklar, wie wo der Rest des Geldes abgeblieben ist.

Kunde tritt als Kläger auf

Die Verteidigung beantragte von einem Landesverweis abzusehen. So müssten schliesslich zwei Kleinkinder ohne Vater aufwachsen. Der in der Schweiz wohnhafte Tamile ist verheiratet und erwartet mit seiner Frau das zweite Kind.

Auch wenn der vorsitzende Richter Christoph Spiess klare Worte fand und diverse Punkte aufzählte, warum man den Tamilen ausweisen müsste, sehen die Oberrichter von dem Landesverweis ab. Als ebenfalls gspässig empfinden es die Vorsitzenden, dass der türkische Kioskbetreiber als Kläger auftritt und seine 55'000 Franken zurückfordert.

Mit, «Äs müffeled äs bitzli», wird Spiess von der «NZZ» zitiert. Schlussendlich zieht der türkische Kioskbetreiber als Sieger von dannen. Er erhält das Geld zurück

(roa)

veröffentlicht: 27. September 2022 18:18
aktualisiert: 27. September 2022 18:18
Quelle: ZüriToday

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