Astrid Kurz* erhielt vor kurzem eine Rechnung von der Polis Control GmbH über 60 Franken. Der Grund: Parkverstoss auf Privatgrund. Die Bülacherin wusste zuerst nicht, wo sie gegen ein Parkverbot verstossen haben könnte. Dann sah sie die Adresse: Marktgasse 9 in Bülach – und erinnerte sich.
Sie hatte ein paar Tage zuvor auf einem Hotel-Parkplatz angehalten, um zu telefonieren. Dauer des Gesprächs: drei Minuten. Ausgestiegen ist sie nicht, sagt Kurz gegenüber dem «Zürcher Unterländer».
Eine Einsprache nützte nichts
Die Frau ging davon aus, dass es sich um einen Fehler handelte und hakte fünf Tage nach der vermeintlichen Übertretung bei der Polis GmbH in Bülach nach. Doch sie erhielt keine Antwort. Drei Wochen später erhielt sie eine «Verzeigungsankündigung/Betreibungsandrohung». Zusätzlich zu den 60 Franken gabs eine Mahngebühr von 20 Franken.
Kurz liess sich aber davon nicht beeindrucken und liess die Zahlungsfrist von zehn Tagen bewusst verstreichen: «Wir fanden die ungerechtfertigte Forderung ziemlich dreist», sagte sie gegenüber dem «Zürcher Unterländer».
Bis zur Betreibung
Der Firma war das egal und so flatterte kürzlich ein Zahlungsbefehl des Betreibungsamts Bülach rein: 120 Franken für die Umtriebsentschädigung, 50 Franken für Verzugsschaden und 33 Franken für den Zahlungsbefehl. Macht 203 Franken. Kurz und ihr Mann haben dagegen Rechtsvorschlag erhoben.
Darauf reagierte Polis dann plötzlich. In einem Schreiben appellierte die Firma an die Moral von Frau Kurz. Es zeuge von einem schönen Charakter, einen Fehler einzustehen. Und: «Denken Sie wirklich, dass Sie die Sache durch Ihr unkooperatives Verhalten erfolgreich aus der Welt schaffen können?» Polis schlug einen Vergleichsvorschlag vor: Falls das Ehepaar rechtzeitig – die mittlerweile – 253 Franken bezahle, sei der Fall abgeschlossen.
Firma ist in Verfahren verwickelt
Die Polis GmbH ist derweil keine unbekannte Firma: Letzten Sommer eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen die Parkplatz-Kontrollfirma. Den Verantwortlichen wird unter anderem Erpressung und Amtsanmassung vorgeworfen, wie ZüriToday berichtete. Das Strafverfahren ist immer noch pendent – es gilt also die Unschuldsvermutung.
Die Firma erwirkt für die Besitzerinnen und Besitzer von privaten Parkplätzen mittels einer Vollmacht ein richterliches Parkverbot und stellt Parksündern anschliessend Umtriebsentschädigungen aus. Die Besitzer sollen daran mitverdienen können. (jaw)
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