Ausgesetzt auf einer Insel – ein Albtraum, der für eine Frau im Kanton Zürich Realität wurde. Im Januar 2023 machte sie gemeinsam mit einem Mann eine Ausfahrt auf eine kleine Insel im Zürichsee. Dort ging die Frau an Land, um Videoaufnahmen des Schiffes zu machen. Wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet, legte kurz darauf ein Polizeiboot auf der Insel an. Damit startete ein Fall, der sogar die Ombudsstelle des Kantons beschäftigte.
Der Polizist wollte die Frau kontrollieren, diese hatte jedoch ihren Ausweis noch auf dem Boot. Daraufhin fuhr der Polizist zu dem Boot, das etwas weiter ausserhalb war. Die Frau blieb auf der Insel. Als die Polizei auf dem Boot dann den Mann kontrollierte, klickten die Handschellen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor, weil er dem Statthalteramt 500 Franken schuldete.
Schilderungen von Polizei und Verhaftetem gegen auseinander
Während die Seepolizei mit dem Mann zum nächsten Polizeiposten fuhr, steckte die Frau auf der Insel fest. Der Mann schilderte dem Ombudsmann, dass er den Polizisten darauf hingewiesen habe, dass die Frau über keine Rückfahrmöglichkeit verfüge. Der Polizist habe die Frau daraufhin telefonisch über die Verhaftung informiert. Als sie ihm mitteilte, sie komme nicht von der Insel weg, habe er geantwortet, dass dies nicht sein Problem sei und er beschäftigt sei. Letztendlich kam die Frau mit einer anderen Gruppe, die sich zufällig auch auf der Insel befand, wieder zurück.
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In der Stellungnahme, die die Polizei gegenüber der Ombudsstelle abgab, ist die Schilderung etwas anders. Der Beamte habe dem Festgenommenen das Handy ausgehändigt, um einen Rücktransport für die Frau zu organisieren. Dieser habe aber den Notruf gewählt, um sich über die Polizei zu beschweren. Daraufhin habe der Polizist selbst die Frau über die Festnahme orientiert. Über den Inhalt dieses Gesprächs unterscheiden sich die Aussagen.
Verhältnismässigkeit nicht gegeben
Der Ombudsmann stellte in seinem Bericht infrage, ob das Vorgehen der Seepolizei nicht verhältnismässig gewesen sei. Dass eine Person im Winter auf einer Insel zurückgelassen werde, sei «zumindest ungewöhnlich». Auch der Polizeikommandant hielt fest, es habe sich bei Verhafteten nicht um einen Straftäter gehandelt, darum wäre das Mitnehmen einer Zivilperson möglich gewesen. Das Verhalten des Polizisten sei zwar nicht rechtswidrig gewesen, aber auch nicht angemessen. Man habe die Angelegenheit intern besprochen.
(zor)